ich begrüße wie so viele das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und teile die Kritik an der derzeitigen Regelung.
Verschiedene politische Maßnahmen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben im Laufe der Zeit unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auf verschiedene Weisen beeinflusst. Unser Ziel als Koalitionspartner ist es, diese gewachsenen Strukturen zu analysieren und gezielt Reformen einzuführen, die allen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Chancen auf Vermögensbildung bieten.
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12146) angenommen.
Ich hoffe, dass wir das Gesetz nun mit geringfügigen Änderungen zügig im Rechtsausschuss und Plenum beschließen können
Allerdings wurde das derzeitige Besteuerungssystem für Dieselkraftstoff unter Berücksichtigung des Nutzfahrzeugsektors sowie des gewerblichen Lkw-Verkehrs und dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit eingeführt. Der Güterverkehr, der primär auf Dieselkraftstoff angewiesen ist, konkurriert mit europäischen Mitbewerbern, in dem ähnliche steuerliche Differenzierungen in anderen Ländern existieren.
Ich bin ziemlich sicher, dass wir diese möglichen Mittel noch nicht alle genutzt haben.