(...) Aus unserer Sicht ist inzwischen hinreichend deutlich, dass die russische Politik der letzten Wochen überzogen und völkerrechtlich nicht zu rechtfertigen war. Wobei festgehalten werden muss, dass das unverantwortliche militärische Vorgehen des georgischen Staatspräsidenten Russland erst den Vorwand für diese Überreaktion geliefert hat. (...)
(...) Die allgemeine Schulausbildung dient nicht der Eingliederung in das Erwerbsleben (Arbeit oder Ausbildung), womit auch eine Förderung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II entfällt. (...)
(...) Dieses besondere Fürsorgeverhältnis führt dazu, dass Beamte im Dienst ordentlich, aber nicht übermäßig alimentiert werden - und dafür im Gegenzug zusätzliche Leistungen erhalten, etwa die Krankenversicherung oder den Anspruch auf eine besonders hohe Pension. Das eigentliche Entgelt des Beamten errechnet sich aus allen diesen Komponenten; es erschöpft sich nicht in dem monatlichen Gehalt. (...)
(...) Die Wahlfreiheit gewährleistet dabei, dass das Fach Religion nicht zum alleinigen Angebot im Bereich der Wertevermittlung gerät. Ungeachtet dieser Tatsache findet natürlich auch in vielen anderen Unterrichtsfächern Wertevermittlung statt. (...)
(...) Dass sich der Religionsunterricht weithin auf katholischen und evangelischen Unterricht beschränkt, hat traditionelle Gründe: Vormals nahezu alle, heute noch die meisten Schüler gehören diesen Glaubensrichtungen an. Doch wo andere Glaubensrichtungen sehr stark, sind kann sich auch nicht-christlicher Religionsunterricht anbieten: Es sollte islamischen Religionsunterricht an Schulen in Deutschland geben, und mancherorts gibt es ihn - jedenfalls im Modellversuch - auch schon. (...)
(...) Ihren Ausführungen kann ich mich weitgehend anschließen. Meine Fraktion insgesamt hat den mutlosen Beschluss des Bundeskabinetts kritisiert, mit dem die Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit noch einmal bis zum Jahr 2011 fortgeschrieben werden, mit lediglich ein wenig Lockerung für hochqualifizierte Fachkräfte. Dieser Kurs ist grundfalsch. (...)