Hallo Herr Fricke, wann wird die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht? Liebe Grüße aus Krefeld.
Hallo Herr Fricke,
mein Name ist Meike C., ich bin gebürtig aus Dortmund und aufgewachsen in Bremen. Aufgrund familiärer Umstände sind wir (Kinder & Ehemann) seit April 2016 wieder in Deutschland ansässig. Mein Vater ist Ende 2015 verstorben und ich musste die häusliche Pflege meiner Mutter abrupt übernehmen. Unser Aufenthalt in Deutschland, ursprünglich als temporär gedacht, stellte sich in einen Dauerzustand ein. Unser Plan war bis dato nach Australien zurückzukehren. Die Weltweite Ausbreitung von Covid-19, aber auch die Einschulung unseres Sohnes änderte unvermittelt unsere Rückreise. Dennoch fehlt mir meine deutsche Staatsbürgerschaft, mir fehlt die Möglichkeit politisch mitentscheiden zu können und zu wählen und gewählt werden. Ich bin davon überzeugt, dass Wahlrecht ein Menschenrecht ist. Als Ihre Ampelkoalition verkündete endlich die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, freute ich mich sehr. Ab wann können wir mit der doppelten Staatsbürgerschaft rechnen?
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Einführung einer doppelten Staatsbürgerschaft. So wie ich Sie verstehe, sind Sie in Deutschland geboren, haben dann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Ihren Antrag auf die australische Staatsbürgerschaft automatisch verloren und möchten nun durch Ihren unerwarteten, dauerhaften Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit neben Ihrer australischen wieder erwerben.
Die Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts ist eine Vereinbarung, die wir als Freie Demokraten mit unseren Koalitionspartnern von SPD und Grüne getroffen haben. Leider ist es sehr schwer bei der konkreten Umsetzung einen genauen Zeitrahmen zu nennen.
Der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft soll dabei für antragsberechtigte Menschen so einfach wie möglich sein und dadurch einen Anreiz schaffen, diese Möglichkeit wahrzunehmen. So soll es Menschen wie Ihnen schneller ermöglicht werden, an der Gestaltung der Politik in Deutschland teil zu haben.
Dies bedeutet großen Nachholbedarf beim Staatsangehörigkeitsrecht (StAG). Ein Teil der Modernisierung des StAG wird dabei die von Ihnen angesprochene Möglichkeit zur Mehrstaatigkeit sein, welche jedoch natürlich an gewisse Voraussetzungen gebunden sein wird. Ab der Enkelgeneration der Ersteingebürgerten sollten sich Menschen dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, soweit nicht ein triftiger Grund vorliegt, die zweite Staatsangehörigkeit beizubehalten.
Wie letztendlich die konkrete Umsetzung, zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts aussieht und zu welchem Zeitpunkt, wird derzeit durch einen Prüfauftrag beim Bundesministerium des Innern und für Heimat bearbeitet. Daher ist es für mich momentan nicht möglich Ihnen einen genauen Zeitpunkt zu nennen. Versichern kann ich Ihnen, dass die FDP die Umsetzung weiterhin eng begleiten wird.
Mit besten Grüßen aus Berlin in die Heimat
Otto Fricke