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Otto Deppmeyer
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Frage von Erling G. •

Frage an Otto Deppmeyer von Erling G. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Otto,

ich bin durch Information unserer Hausverwaltung (ich bin auch im Beirat unserer WEG) auf die seit letztem Jahr geänderte Trinkwasserverordnung aufmerksam gemacht worden.
In einem Bericht von WISO aus dem letzten Jahr

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1458636/Irrsinn-bei-neuer-Trinkwasserverordnung%253F#/beitrag/video/1458636/Irrsinn-bei-neuer-Trinkwasserverordnung%3F

ist auf Mängel bei der Durchführung bzw. der Möglichkeit der Gesundheitsämter u.a. mangelndes Personal hingewiesen worden. Eventuell auch noch auf die Möglichkeit, dass die Politik die Verordnung hinsichtlich Ihrer Ausführung noch einmal zu überdenken habe. Wie ist der Stand der Dinge zur Zeit? Ist die Verordnung wie in der Änderung von 2011 so durchführbar (Kosten, Personal der überwachenden Stellen), oder besteht hier noch überarbeitungsbedarf? Die, zum Schutz der Verbraucher vor Legionellen, angegeben Gründe dürften doch nicht ausschlaggebend sein bei den immensen Kosten, die auf Mieter von Wohnungen zukommen. Bei uns hat es sein Bestehen der Wohnanlage (1978) noch keinen bekannten Fall gegeben. Das Wasser wird von den Wasserwerken bis zur Übergabestelle geprüft. Ich habe häufiger von Fällen in Urlaubshotels gehört aber nicht bei uns.

Liebe Grüße aus Celle
Erling

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Antwort von
CDU

Hallo Erling,

du beziehst dich auf die Trinkwasserverordnung vom 1.1.2011. Hier geht es um
die Belastung mit Legionellen in großen Anlagen, zu denen auch auch
Mehrfamilienhäuser gehören.
Das Wasser muß regelmäßig untersucht werden und die Ergebnisse dem
Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Das niedersächsische Sozialministerium hat diese Anzeigepflicht beim
Gesundheitsamt durch einen vereinfachten, standardisierten Vordruck
erleichert.
Diese Verordnung dient dem Schutz der Bewohner und setzt die seit 1994
bestehenden allgemeinen Regeln der Technik in eine Verordnung um.

Viele Grüße

Otto Deppmeyer