Frage an Otto Bernhardt von Helmut L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bernhardt,
nach dem Entwurf des Erbschaftssteuerreformgesetzes sind Stiefkinder leiblichen Kindern und Adoptivkindern gleichgestellt. Sie erhalten wie diese einen Freibetrag i.H. von 400.000,-€ und unterliegen darüber hinaus einem Steuersatz i.H.v lediglich 7%.
Geschwister, die oft ein Leben gemeinsam verbracht haben, erhalten dagegen nur einen Freibetrag i.H.von 20.000,-€ und unterliegen darüberhinaus einem Steuersatz i.H. v. 30%.
Teilen Sie die Auffassung, dass die Vorzugsbehandlung von Stiefkindern nicht gerechtfertigt ist und Geschwister zumindest nicht schlechter als Stiefkinder besteuert werden dürften?
Teilen Sie die Auffassung, dass eine Angleichung der Besteuerung von Stiefkindern und Geschwistern ohne Belastung des Gesamtaufkommens durch eine Absenkung der Freibeträge (Anhebung der Steuersätze) für Stiefkinder und eine Anhebung der Freibeträge (Absenkung der Steuersätze) für Geschwister herbeigeführt werden könnte?
Mit freundlichen Grüßen
H.Ley
Sehr geehrter Herr Ley,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de.
Diese beantworte ich, wie die ca. 3000 anderen Petitionen und Anfragen (besonders aus meinem Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde sowie zu meinem Fachthema Finanzpolitik), die ich jedes Jahr erhalte, sehr gerne.
Allerdings ist mir der direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern überaus wichtig.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen werde ich zukünftig auf alle direkt an mich oder an meine Büros gerichteten Fragen umgehend und persönlich antworten. Für einen "Mittlerdienst" sehe ich keine Notwendigkeit mehr. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, dass meine Antworten von den Fragestellern über diese Dienste veröffentlicht werden können.
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Mit freundlichen Grüßen
Otto Bernhardt