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Frage von Ulrich G. •

Frage an Otto Bernhardt von Ulrich G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bernhardt,

ich würde gern auch meinen bescheidenen Beitrag zum Umweltschutz leisten und meinen Diesel-PKW mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen. Ich habe gehört, dass Umrüstwillige mit einem einmaligen Steuernachlass rechnen können. Allerdings ist dies wohl noch eine Planung – die Regelung liegt offiziell noch nicht vor. Bei den hohen Kosten möchte ich natürlich auf eine mögliche Einsparung nicht verzichten. Wird es nach Ihrem Kenntnisstand auf jeden Fall eine rückwirkende Förderung einer sofortigen Umrüstung geben, oder sollte erst der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abgewartet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Griess

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Griess,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2007 zur Förderung der Nachrüstung von Dieselrusspartikelfiltern.

Nach dem Gesetzentwurf zur Förderung von Dieselrußpartikelfiltern (Entwurf eines Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes) sollen die Besitzer von Diesel-Pkw eine steuerliche Förderung erhalten, wenn sie ihren Wagen nachträglich mit einem Russpartikelfilter ausrüsten. Nicht nachgerüstete sowie neue Diesel-Pkw, die nicht den Partikelgrenzwert der künftigen Euro-5-Abgasnorm einhalten, sollen künftig höher besteuert werden.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen im Einzelnen:

Diesel-Pkw mit einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2006 erhalten eine befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer im Wert von 330 €, wenn eine Nachrüstung mit wirksamer Partikelminderungstechnik in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommen wurde. Die Steuerbefreuung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007.

Nicht nachgerüstete Diesel-Pkw mit erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 und ab dem 1. Januar 2007 zugelassene Diesel-Pkw, die den voraussichtlichen Partikelgrenzwert der künftigen Euro-5-Abgasnorm nicht einhalten, werden in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 mit einem Zuschlag auf die Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 € je 100 cm3 besteuert.

Danach sind also mit der beabsichtigten steuerlichen Förderung von 330 € etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten für die weit überwiegend zum Einsatz kommenden ungeregelten Partikelminderungssysteme abgedeckt. Die für vier Jahre vorgesehene steuerliche Mehrbelastung führt beispielsweise bei einem 2-Liter-Diesel zu einer Steuermehrbelastung von insgesamt 96 €, also einer jährlichen Mehrbelastung von 24 €.

Diesel-Pkw, die bereits mit einem Dieselrußpartikelfilter ausgerüstet sind, sind also nicht von dieser steuerlichen Mehrbelastung betroffen. Der Gesetzentwurf hat daher auch nur eine echte Nachrüstung zum Gegenstand und fördert eine Entlastung bei diesen besonderen Kosten.

Die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag ist am 1. März 2007.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Bernhardt