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Otto Bernhardt
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Frage von Walter M. •

Frage an Otto Bernhardt von Walter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bernhardt,
wie ich höre, steht die Beratung/Entscheidung über die Einführung der Kapital-Abgeltungssteuer ab 2009 unmittelbar bevor. Offensichtlich sind 25% per Direktabgabe über die Banken ins Steuersäckel geplant.
Ich möchte (muß) meine derzeitige Rente durch eine Einmalzahlung mit Entnahmeplan oder ähnlichem aufbessern. Wie kann ich planen? Treffen mich die 25% voll, auch wenn ich einen Einkommenssteuersatz hätte der darunter läge?
Meine Tochter wiederum spart "Riester", außerdem zusätzlich in einen Fond "Nicht-Riester" - da ich sie dazu "motiviert" habe, mit einem monatlichen Bonus meinerseits, damit wir keinen Generationen-Krieg bekommen! Sie kann sich die viel beschworene Eigenvorsorge nämlich kaum leisten, trotz festem Arbeitsvertrag, der mit wöchentlichen unbezahlten Überstunden in unbegrenzter Höhe abgesichert wird. Außerdem möchte sie dem Ruf der Politik nach Kindern folgsam nachkommen...
Und wenn die Freibeträge auf Kapitalerträge derzeit, wie jeder weiß, sowieso nur noch für die Katz sind?
Soviel zur Realität. Frage: Würden auch ihre Ersparnisse von der neuen Regelung getroffen?
Ich stelle diese Frage an Sie, da Sie offensichtlich mit Finanzen im Parlament zu tun haben und bitte Sie derartige Dinge mit in die Diskussion zu bringen. Denn wer weiß, was sonst wieder "hinten raus" kommt.
Danke im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Walter Manzey

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Manzey,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Januar 2007 zur vorgesehenen Einführung einer Abgeltungssteuer.

Mit der beabsichtigten Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 ist auch die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge und private Veräußerungs­gewinne vorgesehen. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 5. Februar 2007 einen Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform vorgelegt. Dieser Entwurf setzt die konkretisierten Eckpunkte der politischen Arbeitsgruppe vom November 2006 gesetzestechnisch um und enthält u.a. auch entsprechende Regelungen zur Einführung der Abgeltungssteuer.

Die vorgesehene Abgeltungssteuer erfasst private Kapitalerträge sowie Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und Termingeschäften. Für Immobilien bleibt hingegen alles beim Alten. Der Abgeltungssteuersatz wird 25 Prozent betragen (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Die Neureglung erfasst dabei nur nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen. Der Werbungskostenabzug und der Sparerfreibetrag werden zu einem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € für Ledige und 1.602 € für Ehegatten zusammengefasst. Die Spekulationsgewinnbesteuerung und das Halbeinkünfteverfahren – mit Ausnahme bei in Betriebsvermögen anfallenden Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne – werden abgeschafft. Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können ihre Erträge weiterhin im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des Abgeltungssteuersatzes der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt (sog. Veranlagungswahlrecht). Das sog. Kontenabrufverfahren wird grundsätzlich überflüssig. Nur noch in Fallen, in denen Steuerpflichtige von der Veranlagungsoption Gebrauch macht oder staatliche Leistungen beansprucht ist dieses Kontrollverfahren zulässig. Die Abführung der Kirchensteuer wird ab 2011 automatisch von den Kreditinstituten vorgenommen. In der Übergangsphase von 2009 bis 2011 hat der kirchensteuerpflichtige Bürger die Möglichkeit, seinem Kreditinstitut seine Religionszugehörigkeit mitzuteilen oder sich bei seinem Finanzamt zur Kirchensteuer veranlagen zu lassen. Mit der Abgeltungssteuer werden attraktive ertragsteuerliche Rahmenbedingungen geboten. Anlageentscheidungen können weitestgehend frei von steuerlichen Erwägungen getroffen werden. Für die Bürger wird die Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen transparenter und einfacher; die steuerliche Entlastung wird dabei insgesamt rd. 1,7 Mrd. € betragen.

Der Regierungsentwurf sowie die erste Lesung im Deutschen Bundestag werden für März 2007 erwartet. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir sämtliche Hinweise und Anregungen sorgsam prüfen und sicher zu angemessenen Ergebnissen kommen. Auch wird die beabsichtigte Sachverständigenanhörung dabei wertvolle Erkenntnisse liefern.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Otto Bernhardt