Portrait von Otto Bernhardt
Otto Bernhardt
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Otto Bernhardt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas P. •

Frage an Otto Bernhardt von Thomas P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bernhardt!

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei uns Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der alle Behörden (auch die alten Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie.

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger.

Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?

Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Linzensentzug bedroht!

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort
Thomas pöggel

Portrait von Otto Bernhardt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pöggel,

Grundsätzlich ist es richtig, wenn über dem Regierungsviertel wie in anderen Hauptstädten (Paris, Rom, London, Washington) Flugverbotszonen eingerichtet werden. Es wäre allerdings hilfreich gewesen, wenn die rot-grüne Bundesregierung bevor sie das Flugverbot ausspricht, sich in den Ländern umgeschaut hätte, die solche Flugverbote bereits haben. Selbstverständlich sind dort solche Regelungen mit Ausnahmetatbeständen versehen, die es - mit strengen Sicherheitsvorkehrungen verbunden - kommerziellen Berufsfliegern erlaubt, die Flugverbotszonen zu durchfliegen. Um solche Ausnahmetatbestände muss auch die Flugverbotsregelung in Berlin ergänzt werden. So ist es z. B. dringend erforderlich, dass sog. Verkehrsflieger weiterhin die Möglichkeit erhalten, den fließenden Verkehr der Hauptstadt von der Luft aus zu überwachen und Meldungen über Verkehrsstockungen an Rundfunksender und die Polizei übermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Otto Bernhardt