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Frage von Helmut G. •

Frage an Otto Bernhardt von Helmut G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bernhardt,

zum 1. Januar 1991 oder 1992 wurde die Mineralölsteuer für den "Verkehrswegeausbau Ost" um 0,10 DM erhöht. Ich bin häufig in den neuen Bundeländern unterwegs und bin der Auffassung, dass das Straßen- und Schienennetz z. T. besser hergerichtet ist als in den alten Bundesländern: Frage an Sie, wie stehen Sie zur Abschaffung dieser zusätzlichen Steuererhöhung?

M. f. G

H. Ganß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ganß,

vielen Dank für Ihre E-mail vom 16. Dezember 2006. Ihre Ausführungen zum Thema Erhöhung der Mineralölsteuer im Jahre 1991 habe ich mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen.

Die Mineralölsteuer wurde neben der Erhöhung weiterer Verbrauchsteuersteuern -- wie die Tabaksteuer - im Rahmen des Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988) in zwei Schritten zum 1.1.1989 um 0,09 DM und zum 1.1.1991 um weitere 0,12 DM angehoben. Das Straßenbaufinanzierungsgesetz wurde im gleichen Gesetz dahingehend geändert, dass das Mehraufkommen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer als Deckungsmittel für den Bundeshaushalt zur Verfügung steht.

Die Einnahmen aus dem Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988 benötigte der Bund für die Übertragung von weiteren Finanzmitteln an die Europäische Gemeinschaft, für Hilfen zur Förderung der Investitionsfähigkeit finanzschwacher Länder und für Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit.

Angesichts der bereits damaligen angespannten Lage des Bundeshaushalts und den Steuerentlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von fast 50 Mrd. DM in den Jahren 1986,1988 und 1990 war neben dem begrenzten Anstieg der Neuverschuldung eine Erhöhung der Verbrauchsteuern unausweichlich. Die Erhöhung der Mineralölsteuer diente zudem der Energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Bundes und der EG-Steuerharmonisierung.

Eine "Abschaffung" der von Ihnen genannten zusätzlichen Steuererhöhung ist derzeit haushaltspolitisch nicht machbar. Derzeitige Maßnahmen setzen eine Konsolidierung des Haushalts voraus. Die Ökosteuer (Mineralölsteuer) gehört spätestens dann auf den Prüfstand.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Otto Bernhardt MdB