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Frage von Roland K. •

Frage an Ottmar Schreiner von Roland K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schreiner,

der Bundesfinanzhof hat die Klage gegen die steuerfreie Abgeordneten-pauschale ja bekanntlich abgewiesen.
Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Wie soll der normale Steuerzahler dies einordnen?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kuntz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuntz,

vielen Dank für Ihre Frage. Die sogenannte "Abgeordnetenpauschale" ist ja bereits des öfteren in die Kritik geraten. Sie beträgt derzeit 3782 EUR im Monat, was sich auf den ersten Blick viel anhört, zu bedenken ist jedoch, dass aus dieser Pauschale einiges an Kosten gezahlt werden muss, die einem Abgeordneten entstehen, wenn er sein Mandat sinnvoll wahrnehmen möchte: Die Abgeordneten müssen sich eine Zweitwohnung in Berlin nehmen, um während der Sitzungswochen dort sein zu können, zusätzlich müssen alle Aufwendungen im Wahlkreis aus dieser Pauschale bestritten werden (Einrichtung und Unterhaltung der Büros, Fahrten im Wahlkreis etc.). Daher stimme ich mit dem Bundesfinanzhof überein, dass keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gesehen hat.

Die Pauschale orientiert sich am Durchschnittsaufwand der Abgeordneten, wenn man höhere Kosten hat, kann man diese nicht steuerlich absetzen, "Werbungskosten" für Abgeordnete gibt es nicht. Die Pauschale kostet die Steuerzahler auch weniger als wenn jeder Abgeordnete für alle Ausgaben Einzelnachweise erbringen müsste, was einem enormen Verwaltungsaufwand entspräche.

Ich stimme jedoch der grundsätzlichen Kritik an der Ungerechtigkeit des Steuersystems zu, die sich an solchen Beispielen (im konkreten Fall meines Erachtens nur vermeintlich) zeigt: Der alte Grundsatz, dass starke Schultern schwerere Lasten tragen müssen als schwächere, wird immer weniger eingehalten und dies muss geändert werden. Ich trete daher für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes und des Erbschaftssteuersatzes, für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine -- möglichst europäisch koordinierte -- Anhebung der Kapitalertragsteuern ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner