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Frage von Roshan K. •

Frage an Ottmar Schreiner von Roshan K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Hr. Schreiner,

zunächst einmal möchte ich Sie loben für Ihren Mut sich in der Öffentlichkeit gegen bundespol. Themen Ihrer eigenen Partei zu stellen, auch wenn es Ihnen nicht leicht fällt sich und Ihnen nicht Spass macht sich innerhalb Ihres eigenen pol. Lager pol. Gegner zu schaffen. Obwohl ich in weiten Teilen Ihre Meinung nicht teile was Sie vertreten finde ich es toll, dass man in der Politik auf Leute sehen kann die sich nicht in den Dickicht der eigenen Partei verlieren.
Meine Frage bevor ich es vergesse, ist folgende. Und zwar, ich studiere ab dem Wintersemester 2008/2009 in Mainz, das hat mehrere Gründe auch unter anderem die 500€ Studiengebühren in Saarbrücken, wo ich bis letztes Sommersemester studiert habe. Meine Frage lautet: Kann man in Deutschland an 2 Universitäten gleichzeitig eingeschrieben sein denn, die Universität Saarbrücken, hat vor mir nur die 500€ zurück zu zahlen, die 131€ an Soli Beitrag, wollen sie mir nicht mehr erstatten das sei ab dem 1.10. nicht mehr möglich, und ich habe in Mainz meine Zulassung erst ab dem 1.10. bekommen können.
Können Sie mir da weiterhelfen, das wurmt mich nämlich 131€ einfach so zu verlieren ohne eine Gegenleistung zu erhalten. In der Universität will man da nix mehr machen. Kennen Sie sich da aus oder können mir weiterhelfen? Ist das Ländersache?
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Roshan Kuruvilla

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Sehr geehrter Herr Kuruvilla,

vielen Dank für Ihre lobenden Worte und für Ihre Frage. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie sich an der Universität Saarbrücken für dieses Wintersemester zurückgemeldet und nachdem Sie die Zulassung aus Mainz bekommen haben, haben Sie sich exmatrikuliert. Nun möchte die Universität Saarbrücken Ihnen nur die Studiengebühren, nicht aber den Sozialbeitrag und die Beiträge der Studierendenschaft zurückzahlen. Ich bin nun kein Experte, was die Regelungen der Universität Saarbrücken in diesem Fall angeht, mein Studium an dieser Universität liegt schon eine ganze Weile zurück und Sie liegen richtig mit Ihrer Annahme, dass Bildung Ländersache ist. Eine kurze Internetrecherche ergibt allerdings, dass nach § 4 der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes eine Rückerstattung zumindest für das Semesterticket möglich ist, wenn man sich – wie das bei Ihnen der Fall ist – während des Semesters exmatrikuliert, allerdings nur, wenn man den Antrag 14 Tage nach der Exmatrikulation gestellt hat. Wenn Sie sich hieran gehalten haben, wüsste ich nicht, warum Sie nicht zumindest die 79 Euro für das Semesterticket zurückerhalten sollten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner