Frage an Ottmar Schreiner von Walter S. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Schreiner,
nach 42 Arbeitsjahren gehe ich nun, bedingt durch die betriebliche Insolvenz und anschließender Arbeitslosigkeit, mit 60 Jahren in Rente mit 18% Abschlag.
Warum kann - auch wenn die Hinzuverdienstgrenze auf 400 € angehoben wurde - man nicht bereits ab dem Renteneintrittsalter diese Verdienstgrenze wegfallen lassen?! Der Hinzuverdienst wird doch versteuert! Der Gesetzgeber nimmt sich das Recht heraus Leistungen zu kürzen und obendrauf nimmt er einem noch die Möglichkeit, diese wieder
durch Arbeit einigermaßen zu egalisieren. Meinen Sie nicht, 18% Abschlag würden genügen? -und man müsste dann die kärgliche Rente - netto ca. 1150 €, nachdem ich ca. 20 Jahre den Höchstsatz in die Rentenkasse einbezahlt habe!!! - nicht noch um den über 400 € liegenden Betrag kürzen?
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme.
Walter Sohmer
Sehr geehrter Herr Sohmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verweise Sie auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Kliesmann.
Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner