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Frage von Daniel R. •

Frage an Ottmar Schreiner von Daniel R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schreiner,

wie ich heute den Medien entnommen habe, unterstützen Sie und Herr Lauterbach als exponierte Sozial-Experten der SPD-Bundestagsfraktion den Vorstoß des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers, der grundsätzlich fordert, dass über Jahrzehnte erworbene Rentenansprüche in der GRV systematisch zu höheren Altersruhestandsgeldern/Renten führen MÜSSEN als die grundgesetzlich garantierte Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter (als absolute Armutsabsicherung).

Ich möchte Ihnen im Umkehrschluss die Frage stellen, ob es nicht sogar verfassungswidrig ist, dass hunderttausende GRV-Rentner mit ihren Renten unter Sozialhilfeniveau liegen - trotz jahrzehntelanger SV-Beitragszahlung.

(Diese Überlegung stützt sich
1. auf den grundgesetzlichen Eigentumsschutz zugunsten der SV-Einzahlungen, besonders im Vergleich zu nicht-SV-pflichtigen Mitbürgern, die über ihr Einkommen jahrzehntelang frei verfügen konnten - ohne einen Verlust ihres Grundsolidaranspruches in Form der Sozialhilfe befürchten zu müssen.
2. auf die Tatsache, dass die SV-Beiträge des Sozialversicherungspflichtigen während der Beitragszeit sogar aus dessen Existenzminimum entnommen wurden - (was vielleicht schon allein als an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit einzuordnen ist).

Ich möchte Sie fragen, ob Ihre Unterstützung des "Rüttgers´-Vorschlags" auf ähnlichen verfassungsrechtlichen Überlegungen fußt oder anderen Begründungen folgt.

MfG

Daniel Röttger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Röttger,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Was den Eigentumsschutz der Rentenbeiträge angeht, so wird dieser nicht angetastet, da die (noch so geringe) Rente immer noch von der Rentenversicherung gezahlt und vom Sozialamt nur aufgestockt wird. Anders wäre es, wenn bei einer Rente unterhalb der Grundsicherung die Rente gar nicht ausgezahlt, sondern nur die Grundsicherung gezahlt würde.

Die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Existenzminimum entnommen werden, wollen Sie laut Ihrer Website vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen – diese können das sicherlich besser beurteilen als ich.

Ich halte Ihre Überlegungen für interessant, fordere allerdings die Mindestrente nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen, sondern weil ich der Meinung bin, dass es gerecht ist, wenn diejenigen, die jahrelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben eine Rente bekommen, die höher ist als die Grundsicherung. Dies ist auch für die Legitimation der Gesetzlichen Rentenversicherung von großer Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner