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Frage von Andreas K. •

Frage an Ottmar Schreiner von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schreiner,

In der TV-Sendung "Anne Will" äußerten Sie sich zur Grundsicherung. Sie vermischten dabei zwei unterschiedliche Leistungsarten, nämlich: "Grundsicherung im Alter" und "Grundsicherung für Arbeitssuchende".

Ist es nicht wünschenswert diese zwei Leistungen auseinanderzuhalten?

und

Warum soll Ihrer Meinung nach die "Grundsicherung im Alter" für den Personenkreis der nicht genug in die Rente einbezahlen konnte ( Niedriglohn, bzw. zu wenig Beitragsjahre ), NICHT angehoben werden?

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich im voraus.

Es grüßt Sie freundlich

Hr. Kuhn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuhn,

vielen Dank für ihre Anfrage. In der Kürze der Sendezeit konnte ich mein Konzept für eine Mindestrente nicht ausführlich vorstellen, weshalb es scheinbar zu Missverständnissen gekommen ist.

In der von Ihnen angesprochenen Sendung von Anne Will habe ich mich für die Einführung einer gesetzlichen Mindestrente ausgesprochen. Dies ist notwendig, weil die vollzogenen Rentenreformen (Senkung des Rentenniveaus, Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors, kapitalgedeckte Teilfinanzierung) dazu geführt haben, dass zukünftige Rentnergenerationen, die in ihrer aktiven Erwerbsphase Niedriglöhne verdient haben, im Alter unter dem sozio-kulturellen Existenzminimum liegen werden. Geringverdiener, die heute in die Rente gehen, werden jetzt schon trotz 45 Beitragsjahren mit ihrer Rente unter der Armutsgrenze liegen! Ein Versicherter mit einem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst (das sind gut 30.000 €/Jahr) kann nach aktuellem Rentenbericht nach 45-jähriger Beitragszahlung demnach nur mit einer Altersrente i.H.v. 1.180 Euro monatlich rechnen. Die Altersversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird ein Altern ohne Not und Armut somit nicht mehr garantieren können.

Die von mir seit einiger Zeit geforderte gesetzliche Mindestrente sollte deutlich höher liegen als der Hartz IV-Regelsatz. Denn es kann nicht angehen, dass Menschen über Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber dann mit einer Rente in Höhe des Hartz IV-Regelsatzes abgespeist werden. Das ist menschenunwürdig und leistungsungerecht. Insofern halte ich sehr wohl die Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung für Arbeitssuchende auseinander und habe mich auch nicht dagegen ausgesprochen, erstere nicht anzuheben – im Gegenteil.

Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner