Frage an Ottmar Schreiner von Friedrich S. bezüglich Finanzen
sehr geehrter herr schreiner
auf meiner letzten stromjahresabrechnung wurde die von der energis, bzw. bundesregierung erhobene stromsteuer noch mit dem üblichen mwst. satz besteuert, d.h. es wird steuer auf die steuer bezahlt. mir ist es trotz intensivstem nachdenken nicht gelungen, die dahinterstehende logik zu verstehen. kann man eine steuer noch einmal versteuern? ich glaube, das gleich gilt auch für die mineralölsteuer, bin mir aber nicht so sicher.
für eine nachvollziehbare erklärung wäre ich ihnen dankbar
f. schanko
Sehr geehrter Herr Schanko,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angesprochene Logik erklärt sich aus Paragraph 10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes:
„Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen […] nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. […] Bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb sind Verbrauchsteuern, die vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.“
Mit anderen Worten: Die Mehrwertsteuer wird auf den Strompreis inklusive der darin enthaltenen Stromsteuer gezahlt. Dies gilt auch für die Mineralölsteuer.
Mit freundlichen Grüßen,
Ottmar Schreiner