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Frage von uwe B. •

Frage an Ottmar Schreiner von uwe B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schreiner ,

ich werde im Februar 2008 63 jahre alt, ich habe die Möglichkeit mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag nach 48 Jahren zu schließen. Nun meine Frage, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld oder muss ich mit einer Zwangsverrentung rechnen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Binnewies,

vielen Dank für ihre Anfrage. Da es sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherungsleistung handelt, welches sich nach Versicherungsdauer und Alter orientiert, besteht bei Arbeitslosigkeit grundsächlich ein Anspruch hierauf. Vor dem Hintergrund eines Aufhebungsvertrags kann es zu einer Sperrzeit kommen. Die Anspruchsdauer für das ALG I vermindert sich um die Tage der Sperrzeit.

Die Auswirkungen im Einzelnen kann ich nicht beurteilen, hierfür bitte ich Sie, sich an das zuständige Jobcenter zu wenden, das Ihnen ausführliche Informationen erteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner