Frage an Ottmar Schreiner von Herbert S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schreiner.
ich bin Jahrgang 1950 habe im Dezember 2003 eine Vorruhestandsregelung unterschrieben und gehe durch diese Regelung mit 60 in Rente.Beziehe keine Leistungen vom Arbeitsamt,alter Arbeitgeber zahlt Vorruhestandsgehalt bis 60.Muß mich aber bis zum Renteneintritzalter weiter Arbeitslos melden. Nach der alten 58er Regelung hätte ich einen Antrag stellen können das ich nicht mehr vermittelt werden möchte.Habe ich nach der neuen Regelung in irgendeiner weise auch die Möglichkeit.
Vielen Dank im vorrauß.
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. Januar 2008. Der Sachverhalt ist sehr komplex und verlangt nach Kenntnissen über ihre individuelle Vorruhestandsregelung. Der zuständige Ansprechpartner ist die Arbeitsagentur. Die Sachbearbeiter verfügen über detaillierte Fachkenntnisse und können Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner