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Frage von Heidemarie K. •

Frage an Ottmar Schreiner von Heidemarie K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schreiner,
ich bin im April 1948 geboren, bin z.Zt. arbeitslos und beziehe ab Januar 2008 das AlG1.
Die Arbeitsagentur teilte mir mit, dass ich einen Anspruch auf AlG1 bis zum 30.06.2009 (18 Monate) habe. Nach dem noch nicht verabschiedeten neuen Gesetz erhöht sich der Anspruch in meiner Altersklasse auf 24 Monate! Frage 1: Bekomme ich, falls erforderlich, ohne Antrag das verlängerte AlG1 ?

Die RV teilte mir mit der letzten Rentenauskunft mit, dass ich als Frau ab dem 60.Lebensjahr die vorgezogene Altersrente mit 18 % Abschlag beantragen kann. Falls ich nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehre, werde ich nach Ablauf des Alg1 die Rente beantragen.
Frage 2: Kann ich davon ausgehen, dass die Regelung "Vorzeitige Altersrente für Frauen ab 60 Jahren mit 18% Abschlag" in 2 Jahren noch Gesetz ist ?

Frage 3: Gibt es eine Vertrauensschutzregelung, die das vorzeitige Renteneintrittsalter ab 60 für Frauen garantiert?

Mit freundlichen Gruß
H.Krause

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Krause,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Januar 2008. Die geplante Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für Ältere soll zum 01.01.2008 rückwirkend gelten. Es bedeutet für Sie, dass Sie von der neuen Regelung profitieren werden, da Sie 60 Jahre alt sind. Ob das ohne Antrag automatisch verlängert wird, erfahren Sie über die zuständige Arbeitsagentur.

Wer dennoch früher in Rente gehen möchte, muss sich auf Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat (maximal 18% bei fünf Jahren) einstellen. Der Renteneintritt ist dann mit folgenden Bedingungen verbunden: Neben der Altersgrenze wird eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren (wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte) vorausgesetzt.

Für Frauen wie Sie, die vor 1952 geboren wurden, gelten folgende Regelungen: Zahlung von Pflichtbeiträgen für mindestens 121 Monate nach dem 40. Geburtstag und Erfüllung einer Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 180 Monaten.

Was die Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen anbelangt, gehe ich davon aus, dass sie eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner