Frage an Ottmar Schreiner von Rudi D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Schreiner.
Mein Freund ist seit 01.01.07 Arbeitslos. Er hat 44Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, und nie in seinem Arbeitsleben Arbeitslosengeld erhalten. Nach altem Recht endet ALG I
am 3o.o6.2oo8.(18Monate) Wird für ihn die neue Regelung(24Monate) angewendet??? Muß er dann mit ca 15% Kürzung seine Rente beantragen???
Mit freundlichen Grüßen Rudi Dewald
Sehr geehrter Herr Dewald,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. November 2007.
Die geplante Verabschiedung des Gesetzes zur Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für Ältere soll rückwirkend gelten. Es bedeutet für Ihren Freund, dass er von der neuen Regelung profitieren wird, falls er älter als 58 Jahre alt ist.
Was Ihre zweite Frage anbelangt, möchte ich darauf hinweisen, dass durch das Auslaufen der 58er Regelung ab dem 01.01.2008 Hartz IV-Empfänger zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Altersrente unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen verwiesen werden sollen. Der Gesetzentwurf, der frühestens im Februar 2008 verabschiedet werden soll, sieht vor, dass eine Aufforderung erst für ALG II-Bezieher ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich ist, dann aber mit Abschlägen von bis zu 7,2 Prozent.
Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner