Frage an Ottmar Schreiner von horst b. bezüglich Soziale Sicherung
lieber ottmar schreiner,
die bundesregierung plant die nächste sozialsauerei-zwangsverrentung von erwerbslosen mit bis zu 18 prozent rentenkürzung, wie ist deine position dazu und wiel lange hält ottmar schreiner es in dieser sozial-demokratie noch aus ???
für auslandseinsätze scheint es ja genügen geld zu geben
mit wut im bauch
hb
Sehr geehrter Herr Bartels
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. September 2007. Ihren Hinweis auf die Zwangsverrentung von Erwerbslosen habe ich dankend zur Kenntnis genommen. Es ist richtig, dass es sich hier um eine gesetzliche Schieflage handelt, die eine Zwangsverrentung unter Hinnahme von Abschlägen i. H. von 18 Prozent stattfindet, was für die Betroffenen eine drastische Rentenkürzung darstellt. Diese Zwangsverrentung geschieht aus folgenden Gründen:
Nach §428 SGB III i.V.m. §65 Abs. 4 SGB II haben Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, sich dem Arbeitsmarkt zu entziehen und weiterhin Leistungen zu erhalten. Sie tauchen dann nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf und gehen anschließend in der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Nach geltender Gesetzeslage läuft die Regelung nach dem Willen der Regierungskoalition –trotz mehrfacher Anträge der Opposition - aus.
Die Abschaffung dieser Regelung ist vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer und einer Vermeidung von Altersarmut grundsätzlich zu begrüßen. Das eigentliche Problem ergibt sich allerdings durch den §5 SGB II. Aufgrund der Nachrangigkeit müssen hiernach ältere Empfänger von Arbeitslosengeld II gegen ihren Willen in eine Altersrente mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent geschickt werden. Die Größenordnung dieser Gruppe liegt derzeit bei 580.000 Personen. In den nächsten Jahren wird diese Bevölkerungsgruppe rasant ansteigen. Es ist dringend eine Gesetzesänderung im SGB II erforderlich, die eine Zwangsverrentung ausschließt. Eine sozialpolitisch sinnvolle Lösung kann nur darin bestehen, dass eine Verweisung in eine vorgezogene Altersrente nur dann erfolgen kann, wenn der Grundsicherungsträger eine zumutbare sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterbreitet hat und diese abgelehnt worden ist.
Es muss der SPD um die Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsfähigkeit Älterer gehen und eben nicht um ein Verschönern der Arbeitsmarktstatistiken durch ein Abschieben in eine Altersrente mit Abschlägen. Nach dem Bereicht des Politmagazins „Monitor“ sind offensichtlich auch die führenden Sozialdemokraten auf das Problem aufmerksam gemacht worden und ich gehen davon aus, dass die gesetzliche Schieflage korrigiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner