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Frage von Gundhardt L. •

Frage an Ottmar Schreiner von Gundhardt L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schreiner,

am 28.01.2007 habe ich Ihnen eine konkrete Frage gestellt in Sachen FRG für DDR-Flüchtlinge und Übersiedler. Nach über einem halben Jahr haben Sie auf meine Frage nicht geantwortet. Bisher haben Sie von 26 gestellten Fragen 17 beantwortet. 5 nicht beantwortete Fragen befassen sich mit dem Inhalt Fremdrentengesetz. Wieso schweigen Sie so beharrlich bei dieser speziellen Frage? Die Fragesteller haben einen Anspruch auf eine Antwort. Zu Ihrer Erinnerung, falls Sie es bereits verdrängt haben, seien an dieser Stelle die Fragesteller nochmals genannt. Es handelt sich um Lothar Gebauer 02.01.07., Ingrid Holdefleiß 04.01.07. und 26.01.07. und Eberhard Sonntag 05.01.07. Am Vorabend des 13. August, dem Tag des Mauerbaus in der DDR, wird in den Medien wieder aktuell über den bedingungslosen Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge gesprochen. Im neuen Spiegel und im Focus können Sie ganz aktuelle Berichte nachlesen. Auch Politiker sind sofort zu Stellungnahmen bereit. Vielleicht äußern Sie sich unter diesem Aspekt zu den oben genannten fünf offenen Fragen. Der Wähler braucht keine schweigsamen Politiker. Ich werde sehr aufmerksam am morgigen 13. August, dem 46. Jahrestag des Mauerbaus, die offiziellen Reden auch Ihrer Parteigenossen verfolgen. Ich werde auch nicht aufhören, die Antworten auf die o.g. Fragen einzufordern. Als Bundestagsabgeordneter und als Mitglied einer Regierungspartei sollten Sie auch Antworten auf Bürgerfragen haben, auch wenn Ihnen die Fragen nicht gefallen.

Mit freundlichen Grüßen
G. Lässig

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Antwort von
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Anschreiben im Zusammenhang mit der unzulässigen Anwendung der RÜG-Gesetze für die Rentenansprüche der Altübersiedler. Sie haben mich durch Ihre Anfragen auf eine gesetzliche Schieflage im Zusammenhang mit den Rentenansprüchen ehemaliger DDR-Übersiedler, die zwischen 1971 und 1989 nach Westdeutschland übergesiedelt waren (Altübersiedler), aufmerksam gemacht. Meines Wissens wurden über diese Website auch andere Kollegen angefragt, auch in anderen Fraktionen. Es scheint sich also um ein Problem allgemeineren Charakters zu handeln.

Das RÜG war seinerzeit dafür geschaffen worden, die Rentenbelange der Bürgerinnen und Bürger des Beitrittsgebiets nach der Wiedervereinigung zu regeln. In den erwähnten Anfragen wird mir aber geschildert, dass dieses Instrumentarium auch dazu genutzt wird, rückwirkend in die Rentenanwartschaften der Altübersiedler einzugreifen. Diese sind doch aber, wie wir wissen, bereits vor dem Fall der Mauer über Eingliederungsverfahren Bürger der alten Bundesrepublik geworden. Ihre DDR-Erwerbsbiografien waren durch diese Transformation zu bundesdeutschen Rentenanwartschaft geworden. Die Anwartschaften der Altübersiedler waren damit im westdeutschen Sozialversicherungssystem bereits fest verankert, als im Bundestag die Gesetze zum Beitritt der DDR debattiert und beschlossen wurden.

Meines Erachtens bietet das RÜG keine Grundlage dafür, gefestigte Rechtspositionen von Bundesbürgern rückwirkend noch einmal zur Disposition zu stellen. Die rückwirkende Anwendung des RÜG (insb. § 256a in Verbindung mit § 259a SGB VI) auf die FRG-gestützten Rentenanwartschaften der Altübersiedler bedeutet einen Paradigmenwechsel, der für die meisten von ihnen, insbesondere für die Hochqualifizierten unter ihnen, mit einer immensen Einbuße einhergeht.

Ich habe im Übrigen den Eindruck, dass es sich hier um eine zahlenmäßig gar nicht so große Gruppe handelt.

Diese Ungerechtigkeit ist auch angesichts der vergleichsweise höheren Rentenansprüche der Angehörigen des SED-Unrechtssystems nicht hinnehmbar, zumal eine rechtliche Grundlage für eine Umbewertung der Rentenanwartschaften vom FRG auf das RÜG nicht vorhanden ist.

Aufgrund dieser Umstände habe ich zwei der betroffenen Anfrager unter Ihnen zu mir eingeladen und sie angehört. Nach dem Gespräch wurde mir die falsche Handhabung beider Gesetze (RÜG und FRG) zunehmend klarer.

Bemerkenswert ist auch die Reaktion der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion in diesem Zusammenhang. Die Bundesregierung umgeht den Sachverhalt und versucht die einmal getroffenen Fehlentscheidungen um jeden Preis zu verteidigen und nicht zurückzunehmen. Ihre Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion (vgl. Drs. 16/5571) dokumentiert leider diesen fehlenden Willen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe dieses Anliegen an die für rentenpolitischen Fragen zuständige Abgeordnete in meiner Fraktion mit der Bitte weitergeleitet, die Betroffenen bei einem Treffen anzuhören und nach Möglichkeiten zu suchen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner