Frage an Ottmar Schreiner von Stephan L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schreiner,
ich habe eine Frage zum Thema GEZ Rundfunkgebühren.
Als Empfänger von Armengeld II habe ich bei der GEZ in Köln einen Antrag zur Befreiung der Rundfunkgebühren gestellt. Dieser Antrag wurde teilweise stattgegeben. Aber nur für den Zeitraum, wo keine Zuschläge (Abfederungszuschlag) enthalten sind. Für den Zeitraum wo dieser Zuschlag vom Jobcenter Essen gezahlt wurde, soll ich also knapp 300,00€ nachzahlen. Ich habe bereits bei dem DGB Rechtsschutz Widerspruch eingelegt. Vor wenigen Tage wurde dieser seitens der GEZ schriftlich abgewiesen. Frage: Wie beurteilen Sie als Jurist diesen Sachverhalt unter Berücksichtigung des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts das bereits am 28.03.2007 urteilte, dass ALG II Empfänger mit Zuschlägen auch befreit werden müssen?
Sehr geehrter Herr Stephan Luckaßen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. August 2007. Ich kann Ihren persönlichen Fall auch als Jurist nicht beurteilen und empfehle Ihnen, weiterhin den juristischen Weg zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner