Frage an Ottmar Schreiner von Erwin J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schreiner,
Ich bin Jahrgang 10.03.1944. Bei meiner Frage geht es um den vorgezogenen Renteneintritt mit 63 Jahren.
Ab dem 01.04.2007 bin ich mit 63 Jahren nach 49 Arbeitsjahren Rentner. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ich trotzdem 7,2 % Abschlag hinnehmen muß. Der Jahrgang bis 1941 konnte wenn 45 Versicherungsjahre (Arbeitsjahre) vorliegen ohne Abschläge in Rente gehen.
Nun nachdem die Rente mit 67 beschlossen wurde, wurde entschieden, dass derjenige der 45 Versicherungsjahre nachweisen kann wieder ohne Abschläge 2 Jahre früher Rente beziehen kann.
Hier werden bestimmte Jahrgänge, willkürlich ausgenommen. Das entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, aber noch keine Antwort enthalten.
An wen kann ich mich in dieser Angelegenheit weiter wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Jütten
Sehr geehrter Herr Jütten,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. April 2007.
Ich habe die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 abgelehnt. Was Ihre Anfrage anbelangt, bitte ich Sie sich an die Rechtsberatung des DGB oder Ihrer Einzelgewerkschaft zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner