Frage an Ottmar Schreiner von Holger H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schreiner,
Sie nehmen diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme des "Volkes" mit Ihnen, dem vom Volk gewählten Vertreter, scheinbar nicht ernst, da Sie keine der gestellten Fragen beantworten. Dabei ist dieses Medium und diese Ihre Präsenz für einen nicht unbedeutenden Teil der Bürger ein wichtiger Faktor in der Meinungsbildung. Warum verweigern sie sich diesem Format?
Ein weiteres Interesse besteht ebenfalls in Ihrer Meinung und Einstellung zu der momentan in den Medien viel diskutierten "Online-Durchsuchung". Wie stehen Sie hierzu?
Sehr geehrte Herr Hewener,
vielen Dank für Ihre Bemerkungen und Ihre Anfrage vom 28. Februar 2007.
Was die heimliche Online-Durchsuchung von Privatcomputern und die Sammlung von Telefondaten anbelangt, unterstütze ich die Datenschützer der Länder und des Bundes, die sich vehement gegen die geplante heimliche Durchsuchung mit dem Argument gewandt haben, dass diese Vorhaben auf Bundes- und Länderebene verfassungswidrig seien. Denn, soweit ich informiert bin, reichen die gängigen Ermittlungstechniken zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung vollkommen aus.
Wie Sie mit Sicherheit informiert sind, hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) das heimliche Ausspähen von Computern über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar verboten. Allerdings steht im geltenden Recht der Schutz der Privatsphäre der Bürger im Mittelpunkt. Dieses Grundrecht zwecks Terror- und Kriminalitätsbekämpfung einzuschränken, halte ich weder für vernünftig noch erstrebenswert.
In diesem Sinne und mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner