Frage an Ottmar Schreiner von Bernhard O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schreiner,
ich habe folgende Fragen bezügl. Integrationshelfer u. Pflegepersonen:
Wann beabsichtigt man, Integrationshelfer, die z.B. bei der Lebenshilfe (seit Jahren befristet) angestellt sind in den Kreis des gesetzl. Mindestlohns für Pflegeberufe aufzunehmen?
Denn hier wird seit Jahren ein Lohn von nur 7,50€ incl. Urlaubs u. Weihnachtsgeld gezahlt!
Warum können Pflegepersonen, die ihre Arbeit wegen Pflege eines Angehörigen, aufgeben mussten, nicht in der gesetzl. Krankenversicherung pflichtversichert sein, weil sie z.B. eine Betriebsrente von über 400€ erzielen und dadurch nicht mehr familienversichert sein können?
Ich hoffe, Sie können die Fragen beantworten, bezw. was beabsichtigt die SPD bei einer evtl. Regierungsübernahme 2013 an diesen Sachverhalten zu ändern!
mit freundlichen Grüßen
B. Oehlenschläger
Sehr geehrter Herr Oehlenschläger,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben, das ich gerne beantworte.
Sie sprechen zunächst die Mindestlohndebatte im Bereich der Pflege an. Die SPD fordert seit Jahren einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn. Der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland ist seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gewachsen und liegt inzwischen klar über dem europäischer Nachbarländer. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten für einen Lohn, der selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung keine hinreichende materielle und sozio-kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland ermöglicht. So haben im Jahr 2009 fast 16 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro verdient. Dabei sind Frauen (21 Prozent aller Frauen), Alleinerziehende (24 Prozent) und Paare mit Kindern (18 Prozent) besonders betroffen. Ein wachsender Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse bedeuten auch für den Staat eine Herausforderung. In erheblichem Umfang müssen Steuergelder eingesetzt werden, um den von Niedriglöhnen betroffenen Menschen zumindest das Existenzminimum zu gewährleisten. Darüber hinaus führen Niedriglöhne auch zu einer Erosion der Einnahmebasis der Sozialversicherungen und des Staates. Deswegen haben wir als SPD-Bundestagsfraktion einen Entwurf für ein Mindestlohngesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Auf Ihren zweiten Punkt will ich auch gerne eingehen: Die SPD will die gesetzliche Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Alle sollen sich nach ihrer Leistungsfähigkeit mit allen Einkommen beteiligen. Das duale Versicherungssystem ist teuer und ineffizient. Mit einem Versicherungssystem für alle wird die solidarische Finanzierung gestärkt. So werden wir es schaffen, unser hohes Versorgungsniveau auch in Zukunft zu halten. Der bestehende einheitliche Leistungskatalog steht für uns nicht zur Disposition. Die Einführung eines einheitlichen solidarischen Versicherungssystems und Zugang zu einer umfassenden, guten und wohnortnahen Versorgung werden die Zwei-Klassen-Medizin verhindern.
Freundliche Grüße
Ottmar Schreiner