Frage an Ottmar Schreiner von Willi W. bezüglich Finanzen
.Sehr geehrter Herr MdB Ottmar Schreiner!
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Ihre Antwort vom 10.08.2011, an Herrn Schwager, zu der Erhöhung der Abgeordneten-Entschädigung ist in der Sache unvollständig und darf deshalb hinterfragt werden:
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Warum schreiben Sie nicht,
dass auch und dann noch gleichzeitig das MdB-Übergangsgeld = § 18 und die MdB-Alters-Entschädigung = § 20 des Abgeordnetengesetzes zum 1.1.2012 und 1.1.2013 „automatisch“ mit erhöht werden, weil die Abgeordnetenentschädigung aus § 11 (1) AbgG jeweils die Berechnungsgrundlage dafür bildet?
Eine derartige „automatische Gesetzeslage“ erinnert an eine „Automatische Selbstbedienung“, ohne jede eigene Beitragsleistung, die man wohl „Weit und Breit“ suchen kann.
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Es begründet bei mir und wohl auch bei den 20 Millionen Rentner/innen sehr großes Erstaunen, wenn Sie in Ihrer Antwort vom 10.08.2011 als MdB
einerseits noch auf Verhältnisse anno 1906 verweisen,
andererseits aber die nicht unerhebliche gleichzeitige Erhöhung des MdB-Übergangsgeldes und der MdB-Alters-Entschädigung unerwähnt lassen, also verschweigen?
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Auf die Erhöhung von 2 x 292,00 € = 584,00 € gerechnet, hat der Bundestag am 7.7.2011 auch die höchstmögliche MdB-Alters-Entschädigung gleichzeitig um 394,20 €/monatlich (67,5 %) zum 1.1.2013 erhöht;
ein monatlicher Erhöhungs-Betrag, von dem die 20 Millionen Rentner/innen nur träumen können.
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Fragen:
Ist es Bürger- bzw. Wählerfreundlich, wenn Sie heute,
nur von der Erhöhung der Abgeordneten-Entschädigung schreiben, aber als künftiger MdB-Ruhestands-Begünstigter, die Erhöhung des MdB-Übergangsgeldes und der MdB-Alters-Entschädigung von 394,20 €/monatlich ab 1.1.2013 nicht erwähnen?
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Können Sie bitte in Ihrer Antwort auch einmal erklären,
was der Normalbürger unter einer sogenannten „Alters-Entschädigung“ verstehen darf?
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Mit freundlichem Rentnergruß
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Willi Waxweiler
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