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Ottmar Schreiner
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Frage von Franz F. •

Frage an Ottmar Schreiner von Franz F. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Schreiner

Was gedenken unsere vom Volk gewählten Politiker gegen den im Internet und den sich dadurch eine goldene Nase verdienenden Anwaltskanzleien zu tun , die unsere Bürger wegen angeblicher Urheberverletzung mit Abmahngebühren mit einem nicht unerheblichem Betrag zur Kasse bitten?
Das sind nicht einzelne Bürger , sondern Tausende und es werden immer mehr. Die Taktik ist immer die gleiche.Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines sehr hohen Betrages aufgefordert.Dieser Forderung wird einer sehr kurzen Frist Nachdruck verliehen.
Über diese meines Erachtens sehr einfache und in keiner Weise verhältnismäßige Abzocke der Anwaltskanzleien wurde schon des öfteren in den Medien berichtet, aber nichts wird unternommen um diesem Treiben ein Ende zu setzen.Anmerken möchte ich nur noch, dass es für einen Abgemahnten unmöglich ist,seine Unschuld zu beweisen.Entweder scheitert es an den Ängsten der Abgemahnten, oder wie bei den meisten am Finanziellen Rahmen seine Unschuld vor Gericht zu erwirken.

Mit Bitte, dieses Anliegen nicht zu ignorieren verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Franz Forster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Forster,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13.Februar 2011. Sie sprechen damit ein wichtiges Thema an, dass aufgrund sich häufender Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen sehr viele Internetnutzer betrifft. Verschiedene Anwaltskanzleien mit zum Teil zweifelhaftem Ruf haben offensichtlich mit den Möglichkeiten der Musik- und MP3-Downloads im Internet einen neuen Markt für sich entdeckt und schrecken dabei nicht vor dreisten Abzockmethoden zurück.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass hier in großem Stil eine unverhältnismäßige Abzocke betrieben wird, der unbedingt Einhalt zu gebieten ist. Allerdings reicht eine allgemeine Verurteilung dieses Vorgehens nicht aus, sondern es bedarf unbedingt der Prüfung des Einzelfalls. Jeder, der von einer solchen Abmahnung betroffen ist, sollte die Vorwürfe eingehend überprüfen und entsprechend reagieren. Dass es für einen Abgemahnten, wie Sie schreiben, „unmöglich“ wäre zu reagieren, sehe ich nicht so. Unabhängig von der finanziellen Lage der Betroffenen kann jeder durch Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie durch Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes für seine Rechte eintreten.

Einschüchtern lassen sollte man sich auf keinen Fall, da darauf gerade die „Taktik“ derartiger Massenabmahnungen abzielt. Auch wenn der Rechtschutz für jeden Einzelnen gegeben ist, bleibt die politische Herausforderung gegen solche Abzocke effizient vorzugehen. Die SPD-Fraktion ist in der Vergangenheit schon vermehrt gegen Internetabzocke vorgegangen. Gerne verweise ich dabei auf die Bemühungen der AG Rechtspolitik meiner Fraktion gegen Internetkostenfallen effektiv vorzugehen: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,54070,00.pdf .

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner