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Ottmar Schreiner
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Frage von Volkmar S. •

Frage an Ottmar Schreiner von Volkmar S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schreiner!

Warum liegt die Zuverdienstgrenze immer noch bei 400 Euro? Ich bekomme nur ca.675 Euro EU-Rente,verdiene mir noch mit einen Nebenjob als Zusteller etwas dazu. Im Jahr darf ich zweimal über den Grenzbetrag von 400Euro kommen,falls das nur ein drittes Mal passiert,erfolgt eine Kürzung der EU-Rente.Die Kosten für Miete,Energie,Überhaupt die Lebenshaltungskosten steigen stetig,aber der Zuverdienst bleibt seit einigen Jahren immer gleich.Ich möchte Sie darum bitten,sich einmal darüberein Bild zu machen und das Thema bitte einmal in den Ausschuß ins Gespräch zu bringen.Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich bei Ihnen.Ich wünsche Ihnen Gesundheit und gutes Gelingen.Grüsse aus den Oberharz.

Volkmar Schärf.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schärf,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. Januar 2011. Hierin schreiben Sie, dass sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) beziehen, auf die Sie bereits vor dem 31.12.2000 Anspruch gehabt haben müssten. Somit genießen Sie Vertrauensschutz gegenüber Erwerbsminderungsrentnern mit Anspruch ab dem 1.1.2001. Die Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wurden mit dem Rentenreformgesetz 1999 für Rentenzugänge ab 2000 abgeschafft. Erwerbsminderungsrentner müssen auch seither dauerhafte Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Auch wenn Sie eine EU-Rente erhalten, können Sie unter Beachtung der geltenden Hinzuverdienstgrenzen dazuverdienen. Die EU-Rente wird bis zu einem monatlichen Einkommen von 400 Euro weitergezahlt, darüber hinaus gehendes Einkommen ist rentenschädlich. Bei Überschreitung dieser Grenze wird Ihnen dann eine Rente in Höhe der Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) gezahlt, die niedriger ausfällt. Der individuelle zulässige Hinzuverdienst ergibt sich hier aus den Entgeltpunkten im letzten Kalenderjahr vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Je nach Hinzuverdienst würden Sie dann eine BU-Rente in voller Höhe, zu zwei oder einem Drittel erhalten. Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger oder unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de. Erst mit Vollendung der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt dazuverdienen. Ihren Unmut über die Höhe Ihrer Rente kann ich sehr gut nachvollziehen. Zumal eine Erwerbsunfähigkeit nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Das Erwerbsminderungsrecht wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Auch ich bin der Meinung, dass wir über Verbesserungen im Erwerbsminderungsrecht nicht vorbeikommen. Der SPD-Parteivorstand hat im letzten Jahr die Kommission „Zukunft der Alterssicherung - Schutz vor Altersarmut“ eingerichtet, die sich u.a. dieser Frage stellen soll. Gerne werde ich auch Ihr Anliegen hier vortragen.

Ihnen persönlich alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner