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Frage von Tom R. •

Frage an Ottmar Schreiner von Tom R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schreiner,

ich habe Schwierigkeiten mich gegen Berufsunfaehigkeit abzusichern. Private Versicherungen lehnen Personen die bereits eine Schwerbehinderung haben im Regelfall ab, was auch die Untersuchungen der Stiftung Warentest ergeben haben. Daher meine Frage:

Wie sollen Menschen mit Schwerbehinderung einen Schutz gegen Berufsunfaehigkeit realisieren?

Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Robert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierin sprechen Sie eine sehr problematische Situation an. In der Tat existiert hier eine Regelungslücke für Menschen mit einer Schwerbehinderung, die einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit vereinbaren wollen.

Mit der Privatisierung der Berufsunfähigkeitsrente im Jahr 2001 besteht für die Geburtsjahrgänge ab 1961 kein Berufsschutz vom Staat bei Invalidität. Die neue volle Erwerbsminderungsrente bekommen nur Menschen, die keinerlei Arbeit mehr nachgehen können. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit dem 26. März 2009 verbindliches Recht darstellt, fordert, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichbehandelt werden und vor jedweder Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung geschützt werden. Diesem Anspruch muss die deutsche Rechtsordnung angepasst werden.

Notwendig ist daher ein Kontrahierungszwang für die privaten Versicherer, damit Menschen wie in ihrem Fall nicht ausgeschlossen werden können. Der Risikoausgleich innerhalb der Versicherer müsste durch ein „Pooling“ vollzogen werden.

Ich werde diese Problematik in der SPD-Bundestagsfraktion ansprechen und mich entschieden für Änderungen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner