Frage an Ottmar Schreiner von Martin M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schreiner,
im Einkommensteuerrecht müssen grundsätzlich alle Bürger ihre Aufwendungen für den Beruf (z.B. Arbeitnehmer die über der geringen Jahrespauschale i.H.v. derzeit 920 Euro pro Jahr) beim jeweiligen Finanzamt belegen bzw. detailliert nachweisen.
Diese Regelung gilt nicht für Bundestagsabgeordnete. Die Damen und Herren der gesetzgebenden Staatsgewalt beziehen pro Kopf neben etwa 90.000 Euro
steuerpflichtigem Jahresgehalt zusätzlich noch eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von jährlich rund 45.000 Euro. Diese Kostenpauschale begründet sich damit, weil Bundestagsabgeordnete angeblich Aufwendungen für ihren Beruf dieser Höhe haben, die sie aber nicht belegen müssen. Nicht einen einzigen Euro davon.
Meine Fragen diesbezüglich an Sie:
1) Halten Sie das für gerecht?
2) Warum unterwerfen sich die Volksvertreter nicht denselben steuerrechtlichen Regeln, die sie den Nichtabgeordneten, sprich dem Volk, durch die Steuergesetzgebung zumuten?
3) Werden Sie sich für die Abschaffung der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete, für ein faires Steuerrecht und damit für Steuergerechtigkeit einsetzen, indem Sie als Bundestagsabgeordneter mit gutem Vorbild vorangehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Mann,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich bereits von Herrn Kuntz gestellt bekommen und ausführlich beantwortet habe, weshalb ich Sie auf diese Antwort verweisen möchte.
Mit freundlichen Grüßen,
Ottmar Schreiner