Wie stimmen Sie im Plenum zum 'Gesetz zur Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2' ab? Wie begründen Sie diese Entscheidung?
Sehr geehrte Frau Klein, als Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises liegt mir Ihre Entscheidung bei der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht sehr am Herzen. Da die Änderungsfassung des Gesetzesentwurfs nur einen Tag vor der Abstimmung veröffentlicht wurde, bleibt kaum Zeit für Bevölkerung und dessen parlamentarische Vertreter*Innen, Details dieser folgenreichen Entscheidung adäquat zu bewerten.
Impfen ist Selbstschutz, doch folgende wissensch. Argumente sprechen mE klar gegen eine Impfpflicht, egal ab welchem Alter:
1. Kein Fremdschutz der Impfung, keine sterile Immunität erreichbar, somit gilt Recht auf freie Impfentscheidung und auf körp. Unversehrtheit
2. Keine Überlastung des Gesundheitssystems zu befürchten: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html
3. Noch immer nur bedingte Zulassung der Impfstoffe
4. Intransparente Verträge mit den Herstellern
5. Unzureichende Datenlage zur Grundimmunität in D.
Sehr geehrte Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Darstellung Ihrer Bedenken hinsichtlich der Impfpflicht. Ich verstehe die Sorgen, die Sie und viele andere Bürger während der Corona-Pandemie hatten. Verschiedene dieser Gründe teile ich, weshalb ich eine pauschale impfpflicht für COVID im Bundestag abgelehnt habe und auch noch immer ablehne.
Das bedeutet nicht, dass ich gegen die Immunisierung wäre. Ich habe in meiner Kommunikationsarbeit immer wieder darauf hingewiesen, dass ich die Impfung unterstütze und alle auffordere, sich nach Möglichkeit impfen zu lassen. Während die Impfung keinen vollständigen Fremdschutz bietet, reduziert sie dennoch das Risiko schwerer Krankheitsverläufe und entlastete das damals stark beanspruchte Gesundheitssystem.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich in ihrem eigenen Antrag für eine pragmatische Lösung ausgesprochen, mit dem man flexibel auf neue Entwicklungen in der Pandemie reagieren kann. Eine Impfpflicht wäre demnach nur in Frage gekommen, wenn es zu einer deutlichen Verschärfung der pandemischen Lage gekommen wäre, sei es durch wesentlich höhere Infektionszahlen oder durch deutlich gefährlichere Virusvarianten. Unser Antrag erhielt jedoch keine Mehrheit im Bundestag.
Im Rückblick kann aber festgestellt werden, dass es auch mit dem Antrag der Unionsfraktion zu keiner Impfpflicht gekommen wäre.
In den vergangenen Jahren hat sich die Unionsfraktion intensiv mit dem Umgang mit Long-COVID- und Post-Vac-Erkrankungen auseinandergesetzt.
Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode mehrere Anträge zur Unterstützung der Betroffenen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Gerade Menschen, bei denen in seltenen Fälle nach der Impfung gegen SARS-CoV-2 nachhaltige Nebenwirkungen eintraten, müssen unterstützt werden.
Ich hoffe, diese Erläuterungen tragen zu einem besseren Verständnis meiner Entscheidung bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ottilie Klein