warum reformiert man das deutsche rentensystem nicht auf basis des schweizer modells?
guten tag,
ich habe bitte folgende frage:
warum führt man nicht eine rentenreform
nach dem schweizer modell durch:
- ein 3säulen-system (😄)
(ag&an zahlen ein, betriebsrente,
fond-rente)
- a l l e zahlen ein, und zwar auf
das gesamte einkommen
- keine beitragsbemessungsgrenze
- keine standesversicherungen
(ärzte, anwälte, architekten etc)
eine derartige reform ist mehr als
ü b e r f ä l l i g
und auch machbar, denn andere länder
haben sie bereits erfolgreich durchgeführt .
ich hoffe nicht, daß weder die afd noch die bsw auf die idee kommen, einen derartige reform als teil ihres zukünftigen wahlprogramms zu plakatieren.
gruß aus hohnstorf/elbe
holger t.
24621
Sehr geehrter Herr T.
vielen Dank für Ihre Frage zu möglichen Reformen des deutschen Rentensystems nach schweizerischem Modell.
Ähnlich dem schweizerischen System, haben auch wir in Deutschland ein Dreisäulensystem in der Altersvorsorge. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine Stärkung aller drei Säulen ein. So wollen wir beispielsweise eine verpflichtende kapitalgedeckte Altersvorsorge in der dritten Rentensäule, der private Altersvorsorge, einführen und dabei Menschen mit geringen Einkommen durch staatliche Zuschüsse unterstützen. Auch Betriebsrenten müssen gestärkt und der Zugang hierzu vereinfacht werden – insbesondere auch für Menschen mit niedrigen Einkommen, die derzeit seltener von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren.
Es bestehen jedoch auch ehrbliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Rentenmodell, welche eine einfache Übertragung des einen Systems auf das andere nicht zulassen: So würde beispielsweis der Versuch, alle Berufsgruppen, beispielsweise auch Beamtinnen und Beamte, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, in der langen Frist zu keiner Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Denn durch jede Mitgliedschaft entstehen natürlich auch entsprechende Rentenansprüche.
Eher denkbar wäre stattdessen eine Reform nach österreichischem Vorbild, wo zwar eine Harmonisierung der Beamtenversorgung mit dem Rentensystem für Erwerbstätige stattgefunden hat, Beamte aber dennoch in eine getrennte Kasse einzahlen (siehe Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung 2023/24). Wichtig ist uns als Union zudem, dass wir einen schlankeren Staat erreichen und künftig vor allem dort verbeamtet wird, wo es sich um hoheitliche Aufgaben handelt.
Letztendlich stehen wir als Union zum sog. „Äquivalenzprinzip“ in den Sozialversicherungssystemen. Dieses stellt sicher, dass die Leistung, die ich aus einer Sozialkasse bekomme, meinem geleisteten Beitrag entspricht. Im Schweizer Modell gilt dies nicht: Hier kann es dazu kommen, dass eine Person mit sehr hohem Einkommen jährlich mehr als 100.000 Schweizer Franken in die Rentenkasse zahlt, ohne Anspruch auf entsprechend hohe Altersbezüge zu haben. Die Maximalrente beträgt derzeit 2450 Franken im Monat. Und die bekommt nur, wer auf mindestens 44 Beitragsjahre kommt. Selbst wer Millionen eingezahlt und nicht auf die 44 Beitragsjahre kommt, muss Abschläge in Kauf nehmen. Eine solche Umverteilung ist in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland nicht vorgesehen. Und für Deutschland sind wir als CDU/CSU überzeugt, dass das Steuer- und Transfersystem, nicht aber die Sozialkassen, für einen sozialverträglichen Ausgleich in der Gesellschaft herangezogen werden sollte. Dies ist auch für die Akzeptanz unseres solidarischen Sozialversicherungssystems von hoher Bedeutung.
Klar ist: Die Alterung der Gesellschaft stellt unser Rentensystem vor große Herausforderungen – strukturelle Reformen zur Sicherung des Sozialversicherungssystems sind daher dringend notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ottilie Klein