Gedenken Sie, sich dafür stark zu machen, dass Mieter mit Indexmietverträgen entlastet werden?
Sehr geehrte Frau Klein,
wir sind eine Familie, bei der das Thema Indexmiete jetzt real wurde. Ab Januar 2023 fordert der Vermieter 12,1 Prozent mehr auf die Nettokaltmiete. Da auch die Vorauszahlungen für die NK entsprechend angepasst werden, entspricht dies einem mittleren dreistelligen Betrag, der von nun an jeden Monat zusätzlich auf uns zukommt. Wir werden nicht in der Lage sein, das auf Dauer zu stemmen, zumal für 2023 ja auch schon wieder rd. 8% Inflation prognostiziert sind. Das Problem ist: Es gibt in der Großstadt, wo unsere Kinder zur Schule gehen, keine Alternative. Wie denken Sie darüber, dass Herr Marco Buschmann nichts unternehmen will, um vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen? Dass er nichts unternehmen will, zeigt seine Antwort auf meine Frage an ihn: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-antworten/wann-gedenken-sie-einen-gesetzesentwurf-zur-unverhaeltnismaessigen-belastung-von-indexmietern-vorzulegen
Sehr geehrte Frau V.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist verständlich, dass sich Mieter in Indexmietverträgen momentan große Sorgen aufgrund der Preisentwicklung und somit der Entwicklung ihrer Mieten machen. Pauschal lassen sich Indexmieten nicht als gut oder schlecht bewerten, da bis 2021 die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes über mehrere Jahre hinweg sehr moderat war und die Kosten für das Wohnen dadurch nur im geringen Maße anstiegen.
In der aktuellen Situation mit deutlichen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes, an dem sich die Indexmieten orientieren, wäre ein Ignorieren der Entwicklungen der letzten Jahre ein Fehler. Durch die Entwicklung der Verbraucherpreise in den vergangenen beiden Jahren wären seit 2021 Steigerungen von über 14% vertragskonform gewesen, was selbst über dem Schnitt der Mieterhöhungen in hochpreisigen Städten wie München, Frankfurt, Hamburg oder Berlin lag.
Deshalb haben sich verschiedene Unionspolitiker für eine Aussetzung der Neuabschließung von Indexmietverträgen ausgesprochen, so lange die Inflationsrate immer noch deutlich jenseits der 2% pro Jahr liegt, die die Europäische Zentralbank als Zielmarke ausgegeben hat. Vertreter der Bundesländer haben den Bundesjustizminister aufgefordert, das Mietrecht bezüglich der Indexmiete zu überprüfen. Bisher heißt es jedoch, dass der Minister hier keinen weiteren Handlungsbedarf sieht.
In Berlin hat sich der schwarz-rote Senat für eine Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen und eine Stärkung der Mietpreisbremse ausgesprochen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter ottilie.klein@bundestag.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ottilie Klein