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Frage von Andreas K. •

Frage an Ortwin Runde von Andreas K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Runde,

ich habe vor kurzem mein Studium erfolgreich beendet und werde zum 1.5. mein Referendariat in Hamburg beginnen. Da ich von außen komme und zwischen Ref. und Studium keine Arbeit mehr aufnehmen konnte, wollte ich mich für den Monat April arbeitslos melden, um die Zeit finanziell zu überbrücken. Als ich beim zuständigen Amt vorstellig wurde, wurde ich gefragt, ob ich mein Arbeitgeber (Behörde für Bildung) nicht bitten könne, mir mein Gehalt im Voraus zu zahlen. Der Sinn war sicherlich, dass das Arbeitsamt dann nicht zahlen braucht. Es handelt sich um ALG II.

Mich würde jetzt interessieren, ob der Gesetzgeber eine solche Regelung vorgesehen hat und wenn ja, warum. Ich persönlich halte eine solche Regelung für sehr bedenkenswert, da es sicherlich keinen guten Eindruck macht, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber um so etwas bittet.

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe,
mit freundlichen Grüßen
A. Kegel

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Antwort ausstehend von Ortwin Runde
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