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Frage von Joachim G. •

Frage an Ortwin Runde von Joachim G. bezüglich Wirtschaft

MoinMoin Herr Runde,
im Rahmen des Konjunkturpakets wurde beschlossen, den Breitbandinternetzugang in ländlichen Gebieten kurzfristig auszubauen. Bis Ende 2010 sollen alle Bürger einen solchen Zugang bekommen können. Darüber hinaus soll bis Ende 2014 75% der Haushalte Zugang zu 50MBit – Anschlüssen bekommen. Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung. Realisiert werden soll das allerdings per Funk im UHF – Bereich. Viele bisher durch die analoge Ausstrahlung von Fernsehsendern genutzten Frequenzen werden durch die Umstellung auf digitale Sendetechnik nicht mehr genutzt und so soll die Nutzung dieses Bereichs gewinnbringend an private Firmen verkauft werden. Es gab schon einmal eine Versteigerung von anderen Frequenzen mit ähnlicher Begründung , ohne daß sich an der Versorgungslage etwas geändert hätte. Als Nutzer der Veranstaltungstechnik werden die Frequenzen des UHF – Bereichs ebenfalls benötigt, um z.B. Drahtlosmikrophone zu betreiben. Nach gültigen Verträgen sollte dies noch bis mind. Ende 2015 möglich sein. Die kurzfristigen Entscheidungen der letzten Tage stellt diese Nutzung in Frage, da weder eine Sekundärnutzung mit der Internettechnik nach derzeitigem Stand der Technik, noch ein betriebssicheres Ausweichen auf andere Frequenzen möglich ist — entweder aus technischen Gründen, oder weil andere Frequenzen schon belegt sind. Nun gibt es gerade in Hamburg Musicals, die man sich mit verkabelten Mikrophonen wie in den 50er Jahren kaum vorstellen kann. Aber auch viele andere Bühnen, Fernsehsender und auch Sie als Politiker nutzen bei Ihren Reden oft kabellose Mikrophone. Dies wäre nach den aktuellen Beschlüssen nicht mehr möglich und zulässig. Mir ist klar, daß man schnellen Internetzugang für alle gut verkaufen kann; wie soll in Ihren Augen aber die eher unsichtbare Anwendung der Veranstaltungstechnik, von der Sie als redender Politiker und wir alle bei Shows profitieren, in Zukunft realisiert werden ?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Genzken

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Genzken,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich freue mich über Ihre Zustimmung zu dem Ziel, die Breitbandversorgung – insbesondere auch in ländlichen Gebieten – deutlich zu verbessern, wie es die Breitbandstrategie der Bundesregierung vorsieht.

Hierfür kann die so genannte "Digitale Dividende" einen wichtigen Beitrag leisten. Wie Sie wissen, wird aufgrund der Umstellung des Rundfunks von analoger auf digitale Technik ein erheblicher Teil des bisher genutzten Frequenzbereiches frei. Ein Teil davon kann für den Ausbau eines mobilen Breitbandangebots durch die Mobilfunkunternehmen genutzt werden, zumal der Ausbau in diesem Frequenzbereich besonders günstig ist.

Völlig zurecht sprechen Sie in diesem Zusammenhang die Problematik der drahtlosen Mikrofone an, die zum Teil ebenfalls den betroffenen UHF-Bereich nutzen.

Nach meinem Kenntnisstand ist es überhaupt nicht umstritten, dass auch in Zukunft die Nutzung drahtloser Mikrofone sichergestellt werden soll.

Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur setzen sich bereits seit geraumer Zeit auf internationaler Ebene dafür ein, dass alternative Nutzungsmöglichkeiten für drahtlose Mikrofone unter Berücksichtigung eines nahtlosen Übergangs geschaffen werden. Insbesondere sollen hierfür rechtzeitig alternative Frequenzbereiche für die Nutzungen drahtloser Mikrofone zur Verfügung stehen. Entsprechende Lösungsansätze zeichnen sich bereits ab.
Bis zum Ende des Jahres 2015 gilt eine Verfügung der Bundesnetzagentur, wonach in den Frequenzbereichen 790-814 und 838-862 MHz drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen allgemein zugeteilt betrieben werden dürfen. Über 2015 hinaus sind im Einzelfall Zuteilungen möglich. Geprüft wird derzeit die Nutzung des Frequenzbereichs zwischen 1400 und 1500 MHz (innerhalb des sogenannten L-Bandes) sowie zusätzliche Kapazitäten im Bereich 1800 MHz (1800 bis 1805 MHz).

Frequenzen im Bereich von 1785-1800 MHz stehen bereits als Alternative zur Verfügung.
Ebenso kommt der untere UHF-Bereich (470-790 MHz) sowie gegebenenfalls die sog. Mittenlücke (820-832 MHz) für drahtlose Mikrofone in Betracht. Die Mittenlücke ist die im Falle der Mobilfunknutzung entstehende Lücke zwischen Unter- und Oberband. Die Mittenlücke und das L-Band sind Gegenstand von Untersuchungen in den europäischen Frequenzmanagementgremien. Die Bundesnetzagentur wird insoweit auf eine Erschließung dieser Bereiche für die Mikrofone hinwirken. Das Band 470-790 MHz ist durch drahtlose Mikrofone, allerdings beschränkt auf Nutzungen im Zusammenhang mit Rundfunk, genutzt. In dem Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung ist bereits vorgesehen, diesen Bereich auch für Anwendungen zur professionellen drahtlosen Produktion zu öffnen. Diese Verordnung ist am 4. März im Bundeskabinett beschlossen worden, der Bundesrat wird voraussichtlich im Mai zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ortwin Runde