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Ortwin Runde
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Ortwin Runde von Klaus-Peter S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Abgeordneter des Deutschen Bundestages,
wann sorgen die regierenden Politiker endlich dafür,dass sich die öffentlich rechtlichen Rundfunk und Fernsehanstalten wie ihre Mitbewerber dem Wettbewerb stellen und sich selbst finanzieren? Wann also werden die Zwangsabgaben an die GEZ endlich abgeschafft?Es gibt aus meiner Sicht mittlerweile keine akzeptablen Gründe mehr, die eine Erhebung dieser Zwangsgebühren rechtfertigen.

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihrer Frage bei abgeordnetenwatch zu den grundsätzlichen Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Lassen Sie mich vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren und ihre Erhebung durch die GEZ, so dass Sie diese Antwort bitte lediglich als einen Kommentar aus bundespolitischer Sicht auffassen mögen. Konkrete Auskunft erhalten Sie selbstverständlich von Ihrer Landesregierung bzw. von der oder dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.
Was die grundsätzliche Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland anbelangt, so steht es aus bundespolitischer Sicht für die SPD-Bundestagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Die deutsche Rundfunkordnung ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichte zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geprägt. Ihre gesetzliche Ausgestaltung fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Rundfunk - öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk - hat nach der Rechtsprechung des BVerfG eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung. In der dualen Rundfunkordnung obliegt es zuvorderst dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diesen klassischen Auftrag des Rundfunks zu erfüllen, da der private Rundfunk auf Grund seiner Marktorientierung keine gleichgewichtige Programm- und Meinungsvielfalt gewährleisten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und uns Politikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Rundfunkgebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Vorhaben der Länder, alternative Lösungen zur bisherigen Gebührenfinanzierung zu erarbeiten oder aber das System der Gebührenfinanzierung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung weiter zu entwickeln. Hierbei gilt es insbesondere, zunächst die offenen verfassungs- und europarechtlichen Fragen – beispielsweise bezüglich einer „Haushaltsabgabe“ – zu klären. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es aber bei der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Runde