Frage an Ortwin Runde von Dick S. bezüglich Jugend
Guten Tag Herr Runde,
die Regierungskoalition hat eine Kindergelderhöhung auf den Weg gebracht, die das von der einstigen, sozialdemokratischen Partei und den Grünen gestaltete SGB II, in Punkto Unrecht/Ungerechtigkeit schier auf die Spitze treibt.
Ich gehe nicht auf die Bevorzugung hoher Einkommen durch erhöhte Freibeträge ein - die Ära der neuen Skrupellosigkeit, haben sie schließlich mit zu verantworten - sondern auf die erneute - scheint bei der SPD, für deren(meine) einstige Mitgliedschaft ich mich schäme!!! zum Trend zu gehören - Benachteiligung der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.
Alleinerziehende Mütter und Väter, oder Familien die in ihrer Existenz auf den menschenunwürdigen Hartz IV-Satz angewiesen sind, gehen komplett leer aus. Die 10 Euro Erhöhung werden als "EINKOMMEN" gewertet.
Was ich von Politikern halte, die das für einen sozial- demokratischen Umgang mit Menschen, die unserer Hilfe bedürfen, halte, darf ich hier nicht schreiben; deshalb NUR meine Frage:
Sind sie bereit dieses Unrecht zuändern - falls sie das überhaupt als solches wahrnehmen - und - vor allen Dingen -wann?
Mit Unverständnis und Empörung
Herr Volksvertreter?
Sehr geehrter Herr Stukenbrock,
danke für Ihre Nachricht vom 21. Oktober. Ihr Unbehagen kann ich verstehen, jedoch gibt es für die von Ihnen angebrachten kritischen Aspekte auch jeweils Gründe, auf die man politisch nicht immer so reagieren kann, wie man selbst möchte, wenn man in Regierungsverantwortung mit anderen handeln muss.
Im Klartext und zur Sache allerdings: Die von Ihnen kritisierte, geplante Erhöhung der Kinderfreibeträge ist das Ergebnis einer aus meiner Sicht problematischen Verfassungsrechtsprechung. Diese hat die SPD schon zu rot-grünen Regierungszeiten dadurch zu "korrigieren" versucht, dass sie das Kindergeld umfangreich angehoben und sich für die Verbesserung von Kinderbetreuungsangebote quer über alle sozialen Schichten eingesetzt hat.
Die von Ihnen angegriffene Anrechnung des Kindergeldes auf die für Kinder gezahlte Grundsicherung im Rahmen des SGB II ("Hartz IV") geht auf das Prinzip der sog. Grundsicherung zurück: An oberster Stelle steht die Sicherung des Grundbedarfes eines Kindes, aber -- aus Sicht der dies finanzierenden Steuerzahler nach den gegenwärtigen gesetzlichen Grundlagen -- eben auch nicht mehr. Der Kindergrundbedarf ist derzeit nach dem SGB II mit 60 bzw. 80 Prozent des Regelsatzes von derzeit 351 Euro bemessen. Solange der Kindergrundbedarf auch das Kindergeld abdeckt, wird das Kindergeld nach meinen Informationen auch weiterhin gegen zurechnen sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anpassungen an den Kindergrundbedarf grundsätzlich mit den an die Rentenanpassung angeknüpften Überprüfungen des Regelsatzes nach dem SGB II angebunden ist, also in der Vergangenheit ebenfalls angepasst wurde. Ich halte es allerdings auch für unbefriedigend, dass diese Anpassung niedriger ausfällt als die jetzt geplante Anhebung des Kindergeldes um 10 Euro. Immerhin konnten es die sozialdemokratischen Verhandlungsführer erreichen, dass mit dem zur Einführung anstehenden Schulbedarfspaket für Kinder aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben eine Abmilderung des Gefälles zwischen Kindergrundsicherungserhöhung und geplanter Kindergelderhöhung erreicht wird. Dass mehr wünschenswert bleibt, bleibt unbestritten. Wir müssen weiterhin dafür kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Runde