Frage an Ortwin Runde von Mark P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Runde,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 30.07.08. Leider haben Sie meine eigentliche Kritik nicht richtig verstanden.
Sie haben am 08.07.08 geschrieben „...unsere Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, mit möglichst wenig Gewalt konfrontiert zu werden.“ Hier kann ich Ihnen voll zustimmen!
Wie ich Ihnen aber mit meiner letzten Anfrage verdeutlichen wollte, werden in Deutschland auch Erwachsene unter dem Deckmantel JUGENDschutz bevormundet.
Wenn es bei der Verschärfung des § 131 StGB eigentlich um die Einschränkung der erwachsenen Konsumenten geht, (Jugendliche dürfen - wie Sie selbst geschrieben haben - entsprechende Spiele oder Filme ja schon durch die Altersbeschränkung nicht konsumieren), warum „verkaufen“ die Politiker diese Maßnahmen dann immer wieder als „JUGENDschutz“?
Warum werden Spiele und Filme in Deutschland strenger bewertet als in anderen Ländern? Sind alle Deutschen Ihrer Meinung nach psychisch so instabil, dass sie bestimmte Film- oder Spielszenen nicht verkraften, die in anderen Ländern erlaubt sind?
Auch meine letzte Frage haben Sie leider nicht beantwortet:
Was sollen die ganzen Gesetzesverschärfungen und Verbote in Deutschland bringen, wenn sich jeder durchschnittlich intelligente Jugendliche ALLE Filme und Spiele im Internet downloaden kann – ohne jegliche Kontrolle?
Werden illegale Downloads nicht sogar gefördert, wenn Sie auch erwachsenen Konsumenten den legalen Erwerb dieser Filme und Spiele verbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
vielen Dank für Ihre erneute Frage. Ich bitte um Entschuldigung für die Verzögerung bei der Antwort. Sie ist der Sommerpause geschuldet.
In meiner Antwort vom 30.07.2008 habe ich deutlich gemacht, dass ich die Regelungen des § 131 StGB sinnvoll finde. Sie schützt den Grundwert der Menschenwürde und macht deutlich, dass in den Medien nicht alles erlaubt ist, was vorstellbar wäre.
Ihren Einwand, dass es sich um eine Gängelung erwachsener Menschen handelt, kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin der Meinung, dass die Nachfrage nach Medienprodukten, die die Menschenwürde verletzten, kein schützenswerter Anspruch ist.
Wenn man die Verbreitung solcher Darstellungen verbietet, ist es natürlich auch immer ein Beitrag zum Jugendschutz. Leider gibt es Erwachsene, die nicht darauf achten, dass Kinder nur mit Medien in Kontakt kommen, die für ihre Entwicklungsstufe geeignet sind. Würde man § 131 StGB in Ihrem Sinne liberalisieren, würden viele Kinder mit noch viel schlimmeren Darstellungen konfrontiert werden.
Die von Ihnen geschilderte Situation, dass viele verbotene Medien im Internet verfügbar sind, ist tatsächlich ein Problem. Aber es kommt hier darauf an, die Standards, die in der Off-Line-Welt gelten, auch in der On-Line-Welt umzusetzen. Gewiss ist das eine Herausforderung, denn die Grenze zwischen Selbstverwirklichung und Meinungsfreiheit einerseits und der begründeten Begrenzung zum Schutze der Menschenwürde andererseits ist natürlich zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Runde