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Frage von David Christian B. •

Frage an Ortwin Runde von David Christian B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Runde,

vor einiger Zeit konnte man den Medien entnehmen, dass unser netter Herr Gabriel für die KFZ-Steuer die CO2-Emmissionswerte als Basis heranziehen möchte.
Ich bin zwar kein Autofahrer, plädiere jedoch trotzdem für die völlige Abschaffung dieser Steuer. Da sie meines Wissens eine Bundessteuer wird (ist?), müsste man sich dabei nicht einmal mit den Ländern streiten.
Der Wegfall der KFZ-Steuer sollte durch eine Erhöhung der Mineralölsteuer ausgeglichen werden. Es erscheint mir nämlich nicht gerechtfertigt, spritfressende Wagen, welche in der Garage stehen, zu besteuern (ist im Prinzip eine Vermögenssteuer, welche ich auch ablehne).
Die Mineralölsteuer andererseits ist wunderbar in der Lage, die gewüntschen Lenkungseffekte beim Verhalten der Verbraucher zu schaffen: Nämlich die Reduktion der Nutzung fossiler Energieträger.
Die Erhöhung der Mineralölsteuer kann, wenn man davon aus geht, dass die negativen Externeneffekte des CO2-Ausstoßes und der Erdölförderung nicht durch den derzeitigen Preis von Mineralöl bereits widergespiegelt werden, als eine Annäherung an den Pigou-Steuersatz verstanden werden. Es ist demnach von einem Wohlfahrtsgewinn auszugehen.
Zudem werden durch den Wegfall einer Steuer die Transaktionskosten gemindert.

Das muss man als Volkwirt doch einfach gut finden.

Zu beachten ist in dem Kontext jedoch noch die Problematik von Pendlern. Auch wenn es ein durchaus gewünschter Effekt ist, dass Arbeitnehmer in der Nähe ihrer Arbeitsstelle wohnen, bleibt zu sehen, ob es Fälle gibt, in welchem die Pendler zu stark getroffen würden.
Dieses Phenomen sollte jedoch mit anderen Mitteln abgefangen werden – Stichwort Entfernungspauschale. Denn so bleiben die Anreize zum schonenden Umgang mit Ressourcen bestehen.

Über diese Idee wurde soweit ich weiß bereits 2004 nachgedacht. Warum wurde sie verworfen?

Mit freundlichen Grüßen

David Christian Berg

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Sehr geehrter Herr Berg,

vielen Dank für Ihre Frage zur Entwicklung der Kfz-Steuer.

Ihre Frage zeigt bereits, dass es sich bei Veränderungen im Umfeld der sog. mobilitätsbezogenen Steuern (also insbesondere der Mineralöl- und der Kfz-Steuer) um eine komplexe Regelungsmaterie handelt. Sie selbst nennen wichtige Aspekte aus der Diskussion. Zusätzlich wird man etwa die Debatte um Emmissionsrechte in eine umfassendere Betrachtung einbeziehen dürfen -- und es gibt noch weitere Gesichtspunkte. Dazu gehören auch die verschiedenen Varianten, die in der Diskussion standen und stehen und die Sie angesprochen haben (eventuelle Beibehaltung der Kfz-Steuer auf der Basis des CO2-Ausstosses (bzw. anderer Schadstoffe), eventuelle Ablösung durch eine Mineralölbesteuerung, eventuelle Zusammenführung mit selbiger, etc.).

Eine wichtige Voraussetzung, für eine möglichst sinnvolle, d.h. zukunftsgerichtete Ausgestaltung der mobilitätsbezogenen Steuern ist dabei der vor der Sommerpause des Bundestags diskutierte Wechsel der Kfz-Steuer in die Bundeshoheit. Denn bislang kommen die Erträge aus der Kfz-Steuer den Ländern zugute, die aus der Mineralölsteuer dem Bund. Daraus ergeben sich für das Gesetzgebungsverfahren bestimmte Konsequenzen (Zustimmungserfordernis im Bundesrat, etc.). Die Einzelheiten dieses geplanten Wechsels der Ertragshoheit werden jedoch voraussichtlich erst im Zusammenhang mit der zweiten Stufe der Föderalismusreform festgelegt. Erst danach werden dann sicherlich auch die weiteren Reformen der mobilitätsbezogenen Steuern erfolgen, will man eine sinnvolle Konzipierung und Umsetzung erreichen.
Ob und inwieweit dann ferner das Thema der Entfernungspauschale aufgegriffen werden wird, vermag ich gegenwärtig nicht abzusehen. Sie selbst setzen das Thema in einen bestimmten Zusammenhang, namentlich die Ersetzung der Kfz-Steuer durch eine höhere Mineralölsteuer, die ich hiermit nicht präjudiziert haben will. Wie Sie zudem aus der öffentlichen Debatte wissen, ist die Entfernungspauschale derzeit Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung, wodurch sich für deren weitere Gestaltung noch über die von Ihnen angeschnittene Debatte hinausgehende Gesichtspunkte ergeben können. Wenn man die Entfernungspauschale in eine Reform der mobilitätsbezogenen Steuern einbezieht, wird die gesamte Regelungsmaterie aber sicher nicht einfacher. Darüber hinaus sind mit der Entscheidung für die von Ihnen anscheinend favorisierte Ersetzung der Kfz-Steuer durch eine angehobene Mineralölsteuer in Verbindung mit einer geänderten Entfernungspauschale verschiedene lenkungs- und verteilungspolitischen, aber auch wirtschaftspolitische Implikationen verbunden. Je nach dem, welchem Aspekt man eine größere Gewichtung beimisst, gelangt man zu verschiedenen Ausgestaltungen der "neuen" Kfz-Steuer bzw. ihres Ersatzes. Ich bitte um Verständnis, wenn ich wegen der Breite der Thematik und Variationen nicht darauf näher eingehen kann, sondern dies der konkreteren Debatte nach Abschluss der "föderalen Renovierung" um die Kfz-Steuer vorbehalten möchte.

Speziell zur Frage einer möglichen Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer auf den CO2-Ausstoß hat die von der SPD-Bundestagsfraktion mitgetragene Bundesregierung übrigens eine aktuelle Stellungnahme abgegeben, die Sie interessieren könnte. Diese können Sie in der Bundestagsdrucksache 16/ 9890 wiederfinden bzw. über

www.bundestag.de

einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ortwin Runde