Frage an Ortwin Runde von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Runde,
als Unterrichtsfachkraft für Pflege habe ich an Sie, als ehemaliger (auch) Gesundheitssenator folgende Frage:
Wie wollen Sie Jugendlichen mit einem Hauptschulabschluss zukünftig den Weg in einen Pflegeberuf ebnen? Seit der letzten Veränderung des Krankenpflegegesetzes ist dies für diesen Personenkreis in HH ja nicht mehr möglich.
Sehr geehrter Herr Meier,
danke für Ihre E-Mail mit einer Frage zu den Ausbildungsvoraussetzungen von Krankenpflegern. Nach § 5 des im Juli 2003 reformierten Krankenpflegegesetzes besteht der Zugang zu einer Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger auch mit dem Hauptschulabschluss, wenn zusätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer bzw. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Kranken- oder Altenpflegehilfe vorliegt. Insofern steht auch Hauptschülern mit einer Zusatzqualifikation die Ausbildung als Krankenpflegerin oder als Krankenpfleger offen. Das Krankenpflegegesetz ist im Übrigen ein Bundesgesetz, mithin betrifft die Frage des Zugangs für Hauptschulabsolventen nicht allein Hamburg.
Mir ist dabei bewusst, dass im vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren die Dauer der Ausbildung, die Zugangsvoraussetzungen und die Hierarchisierung verschiedener Ausbildungsabschlüsse mit entsprechenden Kompetenzzuweisungen kontrovers diskutiert wurden. Gleichzeitig musste der Gesetzgeber berücksichtigen, dass das Erreichen der Qualifikationsvoraussetzungen in den Bundesländern teilweise einerseits unterschiedlich war, andererseits aber die Ausbildungsreform in der Pflege nicht nur auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse und den europäischen Kontext eingehen musste. Nicht zuletzt mit Blick auf den sicherzustellenden Qualitätsstandard hat man dann – so mein Kenntnisstand – die beschriebenen Zugangsvoraussetzungen gewählt.
Aus diesen Erwägungen heraus erscheinen mir die Regelungen, unter denen Hauptschüler jetzt den Beruf der Krankenpflegerin bzw. des Krankenpflegers ergreifen können, für durchaus sachgerecht. Ich öffne mich aber gern Aspekten, die mir nachweisen, ob und warum eventuell eine andere Einschätzung notwendig werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Runde