Frage an Ortwin Runde von Frank T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Runde,
das Bundesverfassungsgericht hat am 26.02.2008 die Verfassungsgemäßheit des § 173 StGB, des sogenannten Inzest-Paragraphen, bestätigt.
Meines Erachtens wäre hier der Gesetzgeber gefragt, die Regelung aufzuheben, wie schon in vielen unserer europäischen Nachbarstaaten geschehen. Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tarcikowski
Sehr geehrter Herr Tarcikowski,
vielen Dank für Ihren Brief. Ich habe ihn mit Interesse gelesen.
Da das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, dass der § 173 StGB verfassungsgemäß ist, gibt es keine zwingende Notwendigkeit einer Gesetzesänderung in diesem Punkt.
Natürlich lässt sich über Änderungen nachdenken, insbesondere darüber, ob es sinnvoll ist, Menschen wegen dieses Delikts auch dann ins Gefängnis zu schicken, wenn kein Gewalt- oder sonstiges sexuelles Missbrauchsverhältnis vorliegt. Jedoch ist dieses Thema, das eine relativ kleine Zahl von Menschen betrifft, sehr komplex und lädt zu hochgradiger Emotionalität geradezu ein, weshalb in diesem Bereich sehr vorsichtig mit Diskussionen umzugehen ist. Einfache Antworten stehen nicht zur Verfügung.
Überdies halte ich eine Liberalisierung in diesem Bereich des Strafrechts mit unserem derzeitigen Koalitionspartner für ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Runde