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Frage von Ronald B. •

Frage an Ortwin Runde von Ronald B. bezüglich Soziale Sicherung

Seit 2002 bin ich Rentner. Schon vor Eintritt der Rente wurde mir diese um 7,2 % gekürzt, da meine Einzahlungen aus selbstständiger Arbeit ( z.B. DM 1000 schlechter sind als DM 500 AG + DM 500 AN eines Angestellten). Seit Bezug der Rente ist diese praktisch nur gekürzt worden, durch Wegfall des AG Anteils zur KV an meiner Betriebsrente und bisher 2 Nullrunden, die bei der Inflationsrate als Kürzungen zu rechnen sind. Mir fehlen seitdem mehr als € 150 monatlich d. h. € 1800 jährlich. Was wollen Sie tun, damit dieser Missstand beendet wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bartsch,

vielen Dank für Ihre email zur Rente.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Das deutsche Rentensystem ist zum jetzigen Zeitpunkt in der Form organisiert, dass die derzeitigen Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber mit ihren Beiträgen für diejenigen aufkommen, die heute Rente beziehen.
Für die jetzige Situation heruntergerechnet bedeutet dies, im Sinne dieses Generationenvertrags, dass zurzeit dreieinhalb Jüngere jeweils für eine Rentnerin oder einen Rentner aufkommen.
Finanzierungsprobleme und Konsequenzen wie die von Ihnen angesprochene Nullrunde für die Rentnerinnen und Rentner resultieren sowohl aus der steigenden Lebenserwartung, einem anhaltenden Geburtenrückgang und einem daraus entstehendem gleichzeitig ungünstiger werdenden zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern sowie aus der konjunkturellen Schwäche der letzten Jahre. Prognosen geben an, dass in 30 Jahren nur noch zwei Beschäftigte für jeweils einen Rentenbeziehenden sorgen.
Um diesen aufgezeigten Entwicklungen gerecht zu werden, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten: heute und künftig Beitragszahlende genauso wie die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das Ziel formuliert, die gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen und damit langfristig auch für die jüngere Generation zu sichern. Mit dem Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz), das im vergangenen Jahr (2004) beschlossen wurde, haben wir dafür wichtige Weichen gestellt. Drei unserer zentralen Anliegen werden mit diesem Gesetz verwirklicht:

1. Die gesetzliche Rente bleibt für die Beschäftigten und die
Beitragszahler bezahlbar.
2. Es schafft Verlässlichkeit für die heutigen, wie für die künftigen Rentnerinnen und Rentner.
3. Es ist eine wichtige Voraussetzung, damit mehr Investitionen in Zukunft und Wohlstand getätigt werden.

Im Mittelpunkt des genannten RV-Nachhaltigkeitsgesetzes steht die Berücksichtigung des von mir genannten zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern bei der Rentenanpassung. Durch den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Auf diese Weise tragen die Rentnerinnen und Rentner, die auch weiterhin langfristig an der Wohlstandsentwicklung teilnehmen werden, dazu bei, die Funktionsfähigkeit unseres Rentensystems zu erhalten. Darüber hinaus gilt es, Impulse für die Sicherung und den Ausbau von Beschäftigung zu geben. Denn ein hoher Beschäftigungsgrad wirkt sich positiv auf die Einnahmeseite der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Im Einzelnen betrachtet beinhaltet das RV-Nachhaltigkeitsgesetz folgende Maßnahmen:

* Modifizierung der Rentenanpassungsformel durch Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors, der das zahlenmäßige Verhältnis von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Rentenanpassung berücksichtigt,
* Orientierung der Rentendynamik an der beitragspflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme,
* Einfügung einer Niveausicherungsklausel, nach der die Bundesregierung dem Gesetzgeber geeignete Maßnahmen vorzuschlagen hat, wenn bestimmte Niveauwerte vor Steuern in den Jahren 2020 bzw. 2030 voraussichtlich nicht erreicht werden,
* Verpflichtung der Bundesregierung, darüber hinaus ab 2008 regelmäßig Maßnahmen zur Beibehaltung eines Sicherungsniveauziels vor Steuern von 46 % auch über das Jahr 2020 hinaus unter Wahrung der Beitragssatzstabilität vorzuschlagen,
* Einführung einer Berichtspflicht der Bundesregierung ab dem Jahr 2008 über die Rahmenbedingungen einer Anhebung der Regelaltersgrenze,
* Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit auf das 63. Lebensjahr unter Wahrung des Vertrauensschutzes für Versicherte, die vor dem 01.01.2004 über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben oder an diesem Tag arbeitslos oder beschäftigungslos waren,
* Konzentration der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung auf Fachschulen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Begrenzung der Bewertung bzw. Höherbewertung von schulischen und beruflichen Ausbildungszeiten auf insgesamt höchsten 36 Monaten,
* Beschränkung der Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten auf Zeiten tatsächlicher beruflicher Ausbildung,
* Umwandlung der Schwankungsreserve in eine Nachhaltigkeitsrücklage durch Anhebung des oberen Zielwertes für die Schwankungsreserve auf 1,5 Monatsausgaben.

Vorschläge der CDU/CSU, die gezahlten Renten zu kürzen, lehnen wir ab. Wir als SPD wollen eine Stärkung und Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie die Förderung des Aufbaus einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Runde