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Frage von Alexander W. •

Frage an Ortwin Runde von Alexander W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Runde,

in einer in dieser Woche veröffentlichten Urteilsbegründung hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der deutschen Unterstützung für die Logistik der USA im Irak-Krieg beschäftigt. Geklagt (und Recht bekommen) hat ein Bundeswehrmajor, der wg. Verweigerung des Befehls an einer entsprechenden BW-Software mitzuarbeiten, degradiert worden war. In der Begründung und den Leitsätzen zum Urteil äußerten die Richter „gravierende rechtliche Bedenken“ gegen den Irakkrieg und verweisen auf eine fehlende rechtliche Grundlage nach Art. 51 der UN-Charta. Weder der NATO-Vertrag noch andere völkerrechtliche Verträge könnten die Bundesregierung dazu verpflichten, unterstützende Handlungen für die kriegführenden NATO-Partner durchzuführen. Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Delikt sei selbst ein völkerrechtswidriges Delikt,so das Gericht. Demnach ist die bis heute anhaltende deutsche Unterstützung für den Irakkrieg, z.B. in Form der Gewährung von Überflugrechten oder der Übernahme von Bewachungsaufgaben, eine Verletzung der Neutralitätspflicht, zu der auch das Grundgesetz verpflichtet.
Meine Fragen, Herr Runde:

1. Ist Ihnen eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Urteil bekannt und wo kann ich diese ggf. finden ?

2. Welche Konsequenz aus diesem Urteil wäre aus Ihrer Sicht wünschenswert ?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Weil

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weil,

da Sie nach einer Stellungnahme der Bundesregierung fragen, möchte ich anregen, sich deswegen direkt an diese zu richten.
Da ich mit den juristischen Fachfragen dieser Einzelfallentscheidung nicht befasst bin, bitte ich um Verständnis, dass ich dazu ad hoque keine Stellungnahme abgeben möchte. Die grundsätzlich ablehnende Haltung der Bundesregierung, den Irak Krieg unmittelbar zu unterstützen, ist Ihnen sicher bekannt. Diese Haltung teile ich. Dabei wird es auch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Runde