Frage an Ortwin Runde von Peter F. L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Guten Tag, Herr Runde,
Hessen ist neben Bayern einer der Vorreiter dabei, die Kfz-Stauer fuer Wohnmobile ueber 2.8 to. zGg. drastisch anzuheben, indem nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Schadstoffausstoss besteuert werden soll.
NRW stellt sich (neben anderen Bundeslaendern) ganz klar gegen entsprechende Aenderungsplaene - wie stehen Sie zu den hessischen Plaenen, und wie sehen Sie die steuerliche Entwicklung in Hamburg?
Einerseits wird damit gerade "die Villa des kleinen Mannes" von zB. 172 EUR auf ca. 1200 EUR jaehrlich ungefaehr versiebenfacht (!) - wer soll sich das noch leisten koennen? Ein als LKW zugelassener Kuriertransporter (zB. fuer die Post fahrende Subunternehmer) kommt auf bis zu 200 000 km im Jahr (kein Tippfehler!), ein Wohnmobil durchscnittlich auf nur ca. 5 000!
Andererseits kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass Firmen mit entsprechenden (Vermiet-)Fahrzeugflotten aber auch ihre Fahrzeuge in andere Bundeslaender "ausflaggen" werden, sofern das moeglich ist, um entsprechende Kosten zu sparen.
Ich freue mich (als in beiden Szenarien Betroffener, sowohl privat als auch als Arbeitnehmer einer solchen Firma) schon auf Ihre Antwort!
mfg
pfl.
Sehr geehrter Herr Lohmann,
Sie fragen nach der künftigen Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen und sprechen die unterschiedliche Verfahrensweise im unionsregierten Bayern bzw. Hessen bzw. aus dem seinerzeit SPD-regierten Nordrhein-Westfalen an.
Welchen Hintergrund hat dies? Zuvörderst ging es um die veränderte Kfz-Besteuerung schwerer Geländewagen. Die Bundesregierung hatte mit Zustimmung des Bundesrates (!) im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert. Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden danach ab 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert. Diese schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch eignen sich zwar für die Nutzung im Gelände, wie der Name schon sagt, werden aber als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt und dienen als Prestigesymbol.
Der Nutzung als Pkw wurde bislang steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert – wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht; hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich. Das war nicht sachgerecht.
Welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung auf Wohnmobile haben sollte, war und sollte Gegenstand von Gesprächen unter den Ländern sein, die für die Steuerverwaltung zuständig sind. Sie sollten für eine einvernehmliche Änderung der diesbezüglichen Kfz-Besteuerung Sorge tragen. Denn den Ländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich zu. Das damals sozialdemokratisch regierte NRW hatte sich dabei für eine moderate Lösung stark gemacht. Aufgrund von Äußerungen war zu befürchten, dass einige Länder, insbesondere Bayern, die höhere Besteuerung für schwere Geländewagen zum Anlass nehmen wollen, die Steuern auch für Wohnmobile deutlich zu erhöhen, obwohl dies mit der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung gar nicht bezweckt war. Aus diesen Gründen rege ich an, Ihre Frage insbesondere bei den unionsregierten Bundesländern zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen, Ortwin Runde