
mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein. Der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wurde vorletzte Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt. Wir rechnen mit einer Umsetzung im zweiten Quartal 2023 nachdem er vom Bundestag beschlossen wurde.