
Wir arbeiten daran, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen.
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Wir arbeiten daran, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen.
Hier finden Sie die Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage:
Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Eine Vertreibung der Bevölkerung Bergkarabachs darf es nicht geben. Die Europäische Union muss jetzt deutlicher werden.
Voraussetzungen zur Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen. Demzufolge ist für gebürtige Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsbürgerschaft gem. § 25 StAG verloren haben, weil sie vor dem Antragserwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht rechtzeitig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, nach § 13 StAG eine Wiedereinbürgerung möglich.
Ab 1. Januar 2024 beträgt der Preis 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2. Mit dieser Einigung kann die Bundesregierung den klimaneutralen Umbau des Landes weiter vorantreiben.