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Omid Nouripour
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Frage von Christina J. •

Energiepreisbremsen überdenken?

Hallo Herr Nouripour.

Könnten Sie die beschlossenen Energiepreisbremsen bitte noch einmal überdenken?
Menschen, die schon immer sparsam beim Verbrauch von Ressourcen waren, haben genau daher KEINE Einsparpotentiale mehr und werden mit einer Deckelung auf 80% für ihr bisher vorbildliches Verhalten sozusagen "bestraft", indem sie für 20% hohe Preise zahlen müssen. "Überverbraucher", also diejenigen, die bislang "geprasst" haben, müssen ihren Verbrauch nur geringfügig drosseln und profitieren von 80%, ist das nicht total ungerecht?

C. J.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.

Ab 1. März 2023 kommt die Strom- und Gaspreisbremse rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen und Ihr vorbildlicher Verbrauch auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Für Mieter*innen gilt, dass ihre Vermieter*innen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung.

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour
 

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