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Omid Nouripour
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Frage von Tino P. •

Frage an Omid Nouripour von Tino P. bezüglich Naturschutz

Vielen Dank für Ihre Antwort! Sie schreiben: "Auch Ihrem Vorschlag den Tatbestand Ökozid als 5. Verbrechen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof aufzunehmen, kann ich viel abgewinnen."

Das Europäische Parlament ist einen historischen Schritt weiter gegangen und hat am 20. Januar in seiner Entschließung die EU-Vertragsstaaten auf Antrag von Salima Yenbou (Die Grünen/EFA) nahe gelegt, "die Anerkennung des „Ökozids“ als internationales Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) voranzubringen" und mehr noch.

Das Europäische Parlament "hält die Rechenschaftspflicht für diese Verletzungen (...) für wesentlich."
(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0014_DE.pdf Rdnr. 12)

Wir nehmen diese Aufforderung des Europaparlaments persönlich und hoffen, dass Sie es auch tun.
Leider beweist die Bundesregierung durch ihre Blockade des Lieferkettengesetzes, dass sie Konzernverantwortung und Rechenschaftspflicht für Menschenrechte und Umwelt als Standortnachteil missdeutet. Deswegen sind wir der Ansicht, dass der Aufforderung des Europäischen Parlaments tatkräftig von den Parlamentarier*innen des Bundestags nachgekommen werden muss: Kurzfristig durch eine Aktuelle Stunde im Bundestag und durch das Ziel "Beendigung der Straflosigkeit von Ökozid durch Straftatbestand in Römischen Statut, StGB und - nach Ratifizierung im Römischen Statut- VStGB im Wahlprogramm von Bündnis 90/die Grünen.

Unsere Fragen lauten:
1. Sind Sie bereit, eine Aktuelle Stunde im Bundestag zu beantragen, sodass eine Aussprache erfolgen kann, wie der Aufforderung des Europäischen Parlaments, die Strafbarkeit von Ökozid voranzubringen, innerhalb dieser Legislaturperiode nachgekommen wird?
2. Was unternehmen Sie, um die Strafbarkeit von Ökozid in das Wahlprogramm Ihrer Partei für die kommende Bundestagswahl aufzunehmen?

Freundlichst
T. P. u. J. B.s von @StopptÖkozid

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Ballesteros,
sehr geehrter Herr Pfaff,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Um eine aktuelle Stunde zu beantragen, bedarf es einem konkreten Ereignis. Die Entschließung des Europäischen Parlaments taugt zum jetzigen Zeitpunkt formal nicht als solches. Bei passenden Gelegenheiten werden wir das Thema aber im Bundestag zur Debatte stellen.

In unserem neuen Grundsatzprogramm fordern wir ausdrücklich: Da Verbrechen gegen die Umwelt nicht vor Ländergrenzen haltmachen, ist es im globalen Interesse, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Gerichtsbarkeit schafft, die diese Verbrechen unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt. Das Thema wird innerhalb der Partei und unserer Grünen Bundestagsfraktion auch fortlaufend diskutiert.

Beste Grüße
Omid Nouripour

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