Widerspruchslösung- Wie geht es weiter mit der Widerspruchslösung bei der Organtransplantation? Wird dies noch im Bundestag öffentlich debatiert?
Guten Tag Herr Vogt,
da ich über Ihr Büro keine Antwort erhalte,versuche ich es auf diesem Weg.
Wie geht es weiter mit der Widerspruchslösung bei der Organtransplantation? Wird dies noch im Bundestag öffentlich debatiert?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Email zum Thema Organspende, die Sie auch über die Plattform Abgeordnetenwatch eingereicht haben.
Ich habe zu diesem Thema in der aktuellen Woche Rücksprache mit meiner zuständigen Kollegin aus dem Gesundheitsausschuss gehalten und möchte Ihnen gerne den aktuellen Sachstand mitteilen.
Es freut mich sehr, dass Ihnen im Rahmen einer Herztransplantation im Jahr 2020 die Chance auf ein zweites Leben erhalten haben. Die Ärztinnen und Ärzte am Herzzentrum in Bad-Oeynhausen leisten eine herausragende Arbeit.
Aber auch unsere Chirurgen am Herzzentrum sind auf eine gute Verfügbarkeit von Spenderorganen angewiesen. Hier würde die von Ihnen angeführte Widerspruchslösung in der Organspende einen deutlichen Unterschied ausmachen, da jeder Mensch bis zum Widerspruch seine Zustimmung zur potenziellen Organspende geben würde. Aus diesem Grund würde auch ich die Einführung einer solchen Regelung befürworten.
Wie Sie sicherlich wissen, ist die letzte Befassung des Deutschen Bundestages mit diesem Sachverhalt bereits einige Zeit her. Im Januar 2020 sprachen sich in einer Gewissensentscheidung lediglich 292 Abgeordnete des Deutschen Bundestages für die Widerspruchslösung aus, während 379 Abgeordnete dagegen votierten. Ich gehörte zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Deutschen Bundestag an.
Inzwischen ist durch das Votum des Bundesrates für einen Entschließungantrag, in dem die Einführung der Widerspruchslösung vonseiten der Bundesländer gefordert wird, Mitte Dezember 2023 wieder einige Bewegung in diese Angelegenheit gekommen. In dem angenommenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, mit einem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass diese Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Die bisherige Regelung habe sich in der Praxis nicht bewährt, heißt es zur Begründung.
Bezeichnend ist, dass im Rahmen der ursprünglichen Abstimmung im Deutschen Bundestag im Jahre 2020 durchaus Verbesserungen im Transplantationsgesetz eingeführt wurden. So wurde damals unter anderem ein Organspende-Register beschlossen. Leider ist es Karl Lauterbach in mehr als zwei Jahren als Bundesgesundheitsminister immer noch nicht gelungen, dieses Register einzuführen. Auf der entsprechenden Homepage "www.organspende-info.de" lässt sich heute lediglich lesen, das Register befände sich in Vorbereitung.
Auch hat die Bundesregierung seit dem wegweisenden Beschluss des Bundesrates zur Widerspruchslösung keinerlei Anstalten unternommen, entsprechende Änderungen des Transplantationsgesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen leider aktuell keinen Zeitpunkt nennen, zu welchem das Gesetz im Bundestag beraten wird. Gerne werde ich Sie allerdings informieren, sollte sich an der Einstellung der Bundesregierung in diesem Bereich etwas ändern.
Ich bedauere Ihnen heute keine besseren Informationen mitteilen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Vogt MdB
Abgeordneter für den Mühlenkreis Minden-Lübbecke
Dr. Oliver Vogt MdB
Deutscher Bundestag
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