Frage an Oliver Ulloth von Hans-Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Art. 1 (1) Hess. Verfassung neuer Wortlaut: ... der Rasse ... .
Für mich unerträglich, Menschen nach Rassen zu benennen.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Welche Möglichkeit sehen Sie zur Änderung des Art.?
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für die Frage und den völlig berechtigten Denkanstoß.
Ich persönlich teile Ihre Auffassung ausdrücklich.
Im Juli diesen Jahres hat die französische Nationalversammlung beschlossen, das Wort "Rasse" aus der Verfassung zu streichen. Auch andere europäische Staaten, z.B. Österreich und Schweden, haben die Terminologie bereits gestrichen. In Hessen hat man bei der Volksabstimmung am 28. Oktober diese Chance leider verpasst. Eine dahingehende Änderung des Art.1 Abs.1 der Verfassung des Landes Hessen wird bei der Abstimmung nicht berücksichtigt, sondern eine Ergänzung zur Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer. Da ich diese Ergänzung für wichtig halte, werde ich zustimmen.
Die Streichung des Wortes "Rasse" in unserer Landesverfassung werde ich innerhalb unserer Parteigremien anstoßen. Dies wird meinerseits gleichermaßen auch bezüglich Art.3 Abs.3 GG geschehen.
Im Falle meiner Wahl zum Wahlkreisabgeordneten werde ich dahingehend zudem in Wiesbaden direkt die Initiative ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Ulloth